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Einwohner=Verzeichniß der Stadt Heidelberg nebst Angabe ihrer Wohnungen und Gewerbe in alphabetischer Ordnung für 1860 und 1861. — Heidelberg, 1860

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https://doi.org/10.11588/diglit.2456#0155
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U9

Lohnditnerordmmg.

ES haben sich erhobencr Anzeige znfolge biescn Sommer mebrere
arbeitscheue junge Leute beigehen lassen, dcn Reisenden als Fremdensüh-
rer zu dienen.

Da dieses Geschaft ausschließlich den patentirten Lohndienern zusteht,
so bringt man auf Aufteben der Lohudieuer die schon seit dem Jahr 1841
bestehciide Verordnung hicrmit in Erinncrung, daß eS jedem Nichtpaten-
tirten bei ftrenger Strafe verboten ift, in Gasthöfen oder öffentlichen
Plätzen seine Dienste anzubieteu »nd Frcmde um Lohn umherzuführen.

Die vatentirten Lohndiener sind mit einem weißen, zur linken Seite
deS RockeS anzeheitetcii, ovalen Bruftschild versehen, auf dem fich die
Nunimer ihreS PatentS und die Umschrift „patentirter Lohndiener" be-
findet. Sie haben ihre Tarrolle stctS bei sich zu tragen, ft'e jedem Frem-
den noch vor der Dienstlcistung unaufgefordert vorzuzeigen, fich jeder
Ueberfordcrung zu enthalten und die Fremden stetS anständig, höflrch und
zuvorkommend zu dedienen. Zuwiderhandlungen wrrden mit Geld, Ge-
fängniß oder Entlassung geahndet.

Zn sämmtlichen Gasthöfen muß die Tarrolle der Lohndiener wie der
Droschkcnkntscher angeschlagen sein.

Zugleich werden die Einwohner der Stadt, sowie die Fremden auf-
gkiordcrt, die Attfrechthaltung diescr Anordnungen dadurch zu unterstützen,
vaß ftc jede Dltnftwidrigkeit der Lobndiener der nnterzeichneten Behörde
zur Keniitliiß bringen, waS wrder mit Kosten, noch mit erheblichem Zeit-
aufwande vcrbunden ist.

Die Tarordnung der Lohndicner ist folgeude:

Fur dcn ganzeu Tag in der Stadt . . . 1 fl. 20 kr.

Für den halben Tag in der Stadt . . . — fl. 40 kr.

Für zwei und mehr Stnnden in der Stadt . — fl. 40 kr.

Fiir cinc Stunde in bcr Sradl . . . — fl. 20 kr.

Auf daS Schloß.— fl. 48 kr.

Auf daS Schloß und dcn Wolfsbrunnen . . 1 fl. 20 kr.

Aus den ÄöuigSstubl, cinen halbkn Tag . . 1 fl. 45 kr.

Auf dcn beiligen Berg, eincn halbcn Tag . 1 fl. 20 kr.

Auf die Molkcnkur.1 fl. — kr.

Auf Speperer's Hof.1 fl. 20 kr.

(ObcramtSbeschlnß vem 7. Oktobcr l854.)

Lostiss-Cclllmissllr.

Zur Erleichterung der Einwohner, welche Wobnungen zu vermiethen
haben. sowie der Fremdcn, welche Wohuungcii snchen, hat man auf Em-
Pfehlung deS Gemeinderaths den biSberigen Commissionär Karl Sattler
seiner Bitte gemaß als LogiSrCommiiiär dahier anfgcstellt. Derselbe hat
als solchcr die Anmeldungcn vou Wohnungen vorznmerken, jeder Nach-
frage nach Wohnungcn zu eutsprcchkii, dem Mietber wie dkm Vcrmikther
jede mögliche nähere AuSkunft zu verschaffcu, die uothigen Gange zii ma-
chen und auch bei Abschluß dcs MiethvertrageS die verlangte Unterstützung
mit Unparthcilichkeit zu gewähren- Dcr Gebührenlarif dcS Logiscomis-
särS ist folgender:

1) Für eine AuSkunftSertheiluug oder Nachschlagung in den von ihm
geführten Perzeichnisscn 4 kr.

2) Für Eintragen einer WohnungSanzcige odcr eineS WobnungSge-
sucheS: n. bei einem jährlichen Miethzinse unter 100 fl. 9 kr.; I>. bei ei-
nem jährlichcn Miethpreise von 100 bis 200 fl. 12 kr ; to. bei einem
jährlichen Mikthpreise von 200 fl. und darüber 12 kr.; «!, weiin drr Prcis
nicht genaiint ist 12 kr.
 
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