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8 5. Außerdem ttnnen jedoch auf Antrag deS KaminfeaerS oder der Eigentitmer, so
ost e« daS Jnteresfe der Feuersicherheit erfordert, noch weitere Termine zur Fegung festge-
setzt werden.

8 ti. Ftir die Reinigung der Fabrikkamine ist die Verordnung Gr. Mini«
steriumS deS Jnnern vom 0. November 1868 tCentralverordnungsblatt Seite
103) mcißgebend.

Uebertretungen vorstehender Bestimmungen von Seiten der bttrefsenden Hausbesitzer
werden gemäß 8 268 Ziff. 4 R.-Str.'Ges.-B. mit Geldstrafe bis zu 00 Mark odrr mit
Hast bis zu 14 Tagen bestraft.

r a r i f.

I. Für deutsche oder steigbareKaminc.

1. FUr cin einstöckigeS Kamin (d. h. auS drm obersten Stocke durch den H

Dachraum führend).12

2. kür ein zw ei stöckigeS Kamin.18

3. sür ein drei stöckiges Kamin .24

< tür ein v ierstvckigeS Kamin.30

5. zür ein fünsstvckigeS Kamin.36

II. Für russische Kamine:

1. für ein ei n fiöckigeS Kamin.15

2. fllr ein zwe i stvckigeS Kamin .24

. 3. kür ein drei stöckigeS Kamin.33

4. fllr ein vier stvckigeS Kamin.42

5. für ein s U nf stvckigeS Kamin .50

III. FürdaSAuSbrennenderKamine: ^

1. bei einem einstvckigen Bau.15

2. bei einem zwei stvckigen Bau .112

3. bei einem drei > oder mehr stvckigen Bau.1 25

I V. FUr daS Reiniaen einer Hurte oder eineS sog. Rauchl ochS — 9

Hiebei wird noch bemerrt:

a. Oeffnen und Schließen der Klappen u. Putzthllrchen wird nicht besonderS vergütet.

b. Halbstöcke, Mansarden, SouterrainS oder Keller zählen alS Stockwerke.

e. Der Kaminfeger hat sämtliche ReinigungSapparate zu stellen und den Ruß
auS den Kaminen herauSzuschaffen.

ck. DaS Begehen deS DacheS durch den Kaminseger von einem Kamine zum andern
ist verboten.

1). Dir Linrichtung drr Gaslritungrn brtr.

OrtSpolizeiliche Vorschrist vom 13. Juli 1878.

81- Zu den GaSleitungen dürfen lünftighin nur nvch eiserne Rvhren benützt werden.
Die Verwendung von Bleirohr ist nur zulässig, wenn eS sich um Reparaturen, kurze Er»
weiterungen und unwesentliche Brränderungen bereitS bestehender Bleirohrleitungen handelt.

8 2 Die Rvhren und Verbindungsstllcke sind vor dem Berlegen in dem Zustande,
wie sie zur Berwendung kommen sollen, auf ihre Luftdichtigkeit zu prüfen und dürfen nur
dann benlltzt werden, wenn sie sich vollkommeu dicht erwirsen haben. ES ist unstatthast,
rtwa gefundene Fehler an eisernen Röhren und BerbindungSstUcken durch Berstreichen mit
Kitt oder Berhämmern odcr durch Gchnell-Lot zu reparieren. Brrstreichen mit Kitt oder
Berhümmern undichter Stellen ist auch bei Bleirohrleitungen untersagt, dagegen bei diesen
daS Brrlöten zulässig.

8 2. Die Verbindungen und Berschlllsse der Rvhren müsien auf dauerhafte und solide
Weise luftdicht hergestrllt werden, bei Eisenröhren durch Muffen, Mrtall'Stopsen und
Flanschen oder Klappen, bei Bleiröhren, wo diese nach 8 1 Uberhaupt zulässig sind, durch
Berlvtrn.

Wo Bleirohrleitungen durch Mauerwert oder Gebälke gehen, muß rin schmiedeiserneS
Futterrohr Uber dieselben geschoben werden, welcheS rtwa 1 Centimeter weiter alS der
äußere Durchmesier deS BlcrrohrS ist, und aus jeder Seite der Maurr oder deS GrbälkeS
mindrstenS 1 Centimeter vorsteht.
 
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