Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1885 — Heidelberg, 1885

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2470#0259
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
50

Holzes eine Gebühr von 12 Pf. pcr Ster; für Einlegen allein (ohnc Aufladen
denfelben 9 Pf. per Ster zu.

2) von einem hundert Wellen

3)



6)

7f

8)

9)

10)
11)
12)

13)

14)

15)

16)

17)

18)

19)

20)
21)
22)

23)

24)

25)

26)

27)

28)

29)

30)

Ladung

1

Truderstangen

„ „ Hopfcnstangen .

„ „ Wcinbergssticfel .

„ Gcbund Reif.

„ Schiff Steinkohlen bis zu 2«»0 Ctr
„ hundert Stück Bord
„ „ „ Latten .

„ Rahmenfchenkeln und Faßdauben
„ „ Teicheln ....

einer Bufchel Liest.

eincm Nachen voll Kartoffeln
„ Sack Kartosteln ....

„ Nachen voll geddrrte Zwctfchen

„ Nachen voll frifcher „

„ hundert Häuptern Weißkraut .

„ hundert Stück Lohkäfe

„ „ „ Rindenbuscheln

„ Cub.-Mtr. Mauerstcine
„ Rachen gehauener Steinc bis zu 50 Ctr. Ladung

„ Nachen gcmahlencm Gyvs „ „ 50 „ „

„ Stamm Bauholz (von 10 18 Mtr.) .

„ „ „ (von 18 Mtr. und darüber) .

„ Gestör Bauholz bis zu 6 Meter einfchließlich .

„ „ zwifchen 6 und 7 ..

7 9

jedem Sperrstümmel.

„ hundert Rippenstücke.

einem Cub.-Mtr. Kalk.

31) von einem Nachen Backsteine odcr Ziegel biS zu 1000 Stück

32) „ „ Kasten Lehur oder Saud.

33) „ „ Sack Holzkohlen.

Von nicht namentlich benanntcn, zum Berkauf gelagerten fonstigen Gcgenständcn

wird die Taxe erhoben, welche von eincm im Tarif genannten ähnlichen Gegenstandc
erhoben wird.

tz 11. Für nachbezeichnete Gegenstü:de lommen vorgenannte Gebühren, wie folgt,
in Anwendung:

a. Bei Brennholz.

Auf dem Zimmerplatz, jeder Ster für 0 Monate.10 Pfg.

für jedcn Monat weiter, jeder Ster.5 „

Auf dem Abladeplatz, jeder Ster für 2 Wochcn . . . . . . 1"

für jede Woche weiter, jeder Ster.5 „

kommcn
Mk. Pf.
- 12
— 12

.,>>

2

2

60

44

23
60

1

86

2

70

86

6

2

20

!>

25

35

12

25

0

18

24
1

35

3

25
2
5

d. Bei Hopfenstangen.

Auf dem Ausladeplatz, jedes Hundert für 1 Monat.35 „

für jede Woche weiter, jedes Hundert.35 „

c. Bei Mauersteinen und Kalk.

Auf dcm Ausladeplatz, jeder Kub.-Mtr. für 14 Tage.3 „

für jede Woche weiter, jeder Kub.-Mtr.3 .,

Der Kalkmesser erhält von dem Käufer von jedem Kubik-Meter Kalk ein Meff-
geld von 70 Pfg., dem Steinfetzer wird ein Setzerlohn von 12 Pfg. für jedcn Kub -
Meter Steine vom Käufer bezahlt.

Von dem auf dem eingefriedigten Platze gelagert werdenden Privatholz darf
der Lauerpächter für ein Jahr erheben:

für jeden Ster Brcnnholz 30 Pfg. Für jede Wagenladung Cis, welche auf dem
Lauer geladen wird, ist an den jeweiligen Lauerpächter eine Gebühr von 9 Pfg
zu entrichten.
 
Annotationen