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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1885 — Heidelberg, 1885

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https://doi.org/10.11588/diglit.2470#0262
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53

8. Fitr die Borzeigung des großen Fasses allein:

Fllr eine Person, der dasselbe allein vorgezeigt wird ... — Mk. 2N Pfg.
Fllr zwei und drei Personen, denen dasselbe gleichzeitig vorge-

zeigt wird, zusammen.— „ „

Für vier und mehr Personen, denen dasselbe gleichzcitig gezeigt

wird, für jede Person.— „ I<> „

Dabei werdcn nur solche Personen, welche über zehn Jahre alt sind, in Berech-
nung gezogen.

Ltädt. Lunst- u. Älterthnmersammtung auf-em Heidttberger Lchloß.

Die Sammlungen sind das ganze Jahr über und zu jeder Tageszeit für das
Publikum geöfsnet. Kasse im Schloßhof.

Einzelbillets.— Mk.40Pfg.

Gesellschaften von mehr als 10 Personen.4 „ — „

Abonncmentskarten, mit 20 Abschnitten, gültig für die Person
des Abonnenten und dessen in seiner Begleitung befindliche Angehörige
und Gäste und auf so lange, bis sämtliche Abschnitte verbraucht sind 2 . — „
Bei Schulen und Erziehungsanstalten werden 4 Personen auf eine Karte zugelassen.

Nuszng des Posttarifes

für Bcrsendungen innerhalb des Deutfchen Reichspostgebietes.

I. Gcwöhnliche Briefe: frankiert unfrankiert

Porto bis zn 15 Grannn einschließlich .... 10 Psg. 20 Pfg.

„ nber 15 bis 250 Gramm einschliesjlich . . 20 30 „

II. Postkarten müssen frankicrt wcrden. Das Porto beträgt:

». für jede einfache Postkartc.5 „

d. „ „ Postkarte mit Antwort.10 „

e. „ „ Wcltpostkartc.10 „

III. Drucksachen inüssen frankicrt wcrden. Gewichtsgrcnzc: 1 Kilogrannn.

Porto bis 50 Gralnnl cinschließlich.3 „

„ über 50 Grainm bis 250 Gramm einschliesüich . . . 10 „

„ „ 250 „ „ oOO „ „ ... 20 „

» „ 500 „ „ 1 Kilograniin.30 ,.

IV. Warcnproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze: 250 Gr.

Porto ohneRücksicht aufGntfernnng u. Gewicht sür jedcWarcnprobe: lOPfg.

V. Fiir Einschreibesendungen (Briefe, Postkarten, Druckfachen, Warenproben

und Pakete ohne angegebcnen Wcrt) ist außer dem betr. Porto eine Ein-
schreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht aus Entfernung und Gewicht zn
cntrichten.

Für Beschaffung eines sogen. Rückscheines weiterc 20 Pfg. Wcrtangabe
ist bei Einschreibesendungen nicht znläfsig.

VI. Postanweisungen sind bis zu 400 Mark zulässig. Die vorauszubezahlende

Gebühr beträgt:

bis einschlieblich 100 Mark.20Pfg.

übcr 100 bis 200 Mark.30 Psg.

über 200 bis 400 Mark.40Pfg.

VII..Postauftragsbricfe müssen frankiert werden. Die Gebühr für cinen Post-
auftragsbnef beträgt 30 Pfg.

Die Gebühren für einen Postauftrag znr Besorgnng dcs Wechselaccepts
bestehen aus folgenden Sätzen:

a. dem Porto für den Postauftragsbrief mit . . . . 30 Pfg.

d. der Gebühr für die Vorzeigulig.10 Pfg.

c. dem Porto für dcn Einschreibebrief mit dem zurückgchcndcn

Wechsel mit. ' ^ dlll.

zttsainlnen . . 70 Pfg.
 
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