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tz 37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bedienstrten drr
Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchsstcuer zu leistenden VergtUungcn mit den zu--
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungcn der
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
Z 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zu vereinbaren.
«. Bervrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Verbr
steue
auchs-
rsätze
<5
I. Getränke.
l. Bier:
a. hier gebrautes.
v. Hektoliter Kesselinhalt
—
! 25
b. einqeführtes.
vom Hektoliter
—
! 40
2. Wein:
a.. Traubenwein.
vom Hektoliter
1
> 20
b. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl.
von 50 Kilo
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art.
—
2
III. Schlachtbieh.
1. Ochsen.
vom Stttck
5
—
2. Farren ..
desgl.
3
—
3. Kühe
„
2
—
4. Rinder.
„
2
—
5. Kälber.
—
60
6. Schweine.
1
—
7. Ferkel.
—
10
8. Hämmel.
—
60
9. Schafe.
„
—
60
10. Ziegen.
„
—
20
11. Kitzlein.
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
vom Stück
20
2. Hirfche und Alttiere.
desgl.
2
50
3. Rehe und Gemsen.
„
1
50
4. Dammwild ..
„
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch bon Schlachtvieh aller
von 1 Kilo
Art.
—
2
2. Geräucherte oder gedörrte Fleischwaren
und (frische wie geräucherte oder ge-
von 1 Kilo
dörrte) Wurstwaren ....
—
6
3. Fleisch von zerlegtcm Wildpret oder
von 1 Kilo
Gefiügel.
—
6
tz 37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bedienstrten drr
Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchsstcuer zu leistenden VergtUungcn mit den zu--
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungcn der
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
Z 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zu vereinbaren.
«. Bervrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Verbr
steue
auchs-
rsätze
<5
I. Getränke.
l. Bier:
a. hier gebrautes.
v. Hektoliter Kesselinhalt
—
! 25
b. einqeführtes.
vom Hektoliter
—
! 40
2. Wein:
a.. Traubenwein.
vom Hektoliter
1
> 20
b. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl.
von 50 Kilo
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art.
—
2
III. Schlachtbieh.
1. Ochsen.
vom Stttck
5
—
2. Farren ..
desgl.
3
—
3. Kühe
„
2
—
4. Rinder.
„
2
—
5. Kälber.
—
60
6. Schweine.
1
—
7. Ferkel.
—
10
8. Hämmel.
—
60
9. Schafe.
„
—
60
10. Ziegen.
„
—
20
11. Kitzlein.
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
vom Stück
20
2. Hirfche und Alttiere.
desgl.
2
50
3. Rehe und Gemsen.
„
1
50
4. Dammwild ..
„
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch bon Schlachtvieh aller
von 1 Kilo
Art.
—
2
2. Geräucherte oder gedörrte Fleischwaren
und (frische wie geräucherte oder ge-
von 1 Kilo
dörrte) Wurstwaren ....
—
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3. Fleisch von zerlegtcm Wildpret oder
von 1 Kilo
Gefiügel.
—
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