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6) Ausschlagen eines Sarges mit Glanzperkal samt entsprechendcm Kissen

bei Erwachsenen über 15 Jahre 20 Mark
„ Äindern von 6—15 Jahren 10 „

„ „ unterOIahren 6 „

7) Ausschlagen eines Sarges mit Atlas nnd fciner Spisenverziernng samt ent-
sprechendem Äissen:

bei Erwachscncn über 15 Jahre 100 Mark
„ Kindern von 6—15 Iahren 80 „

„ untcr 6 Jahren 60 „

8) Matratze nnd Kissen:

bei Erwachsenen über 15 Jahre 20 Atark
„ Kindern vou 6—15 Iahrcn 16 „

„ „ nnter 6 Jahren 12 „

0) Ein einfaches Kissen: für alle Alter 2 Mark.

10) Eine Sterbemantel bei Erwachsenen über 15 Jahrc 15 Mark

„ Kindern von 6—15 Iahren 10 „

„ „ nnter 6 Iahren 7 „

11) Ein großer Kranz ans dem Lcichenwagcn: in I. Klasse 10 Mark, in II. Klasse
8 Mark, in III. Klasse 7 Mark.

12) Für jeden weiteren Traucrwagen sind zu bezahlcn: in I. Klasse 6 Mark, in

II. Klasse 5 Mark. in III. Klasse 4 Mark, in IV. Klasse 3 Mark.

13) Bei einer Verdoppelnng der Keichenwagenpferdc, welche nnr in der I. nnd !l.
Klasse stattsinden kann, ist die Taxe in der I. Klasse 12 Mark, in der II. Klasse 10 Mark.

14) Für den Transport einer Lciche nach der Kapclle bei dem akadem. Krankenhans
ist zn bezahlen für:

Leichcnordner: Zwei Leichenträger:

I. Klasse 1 Mark - Psg. 4 Mark - Pfg.

II. ..

.. 70 „

3 „

— „

III. „ -

.. 50 „

) _

IV. ..


1 ..

50 „

Armcnklasse —


1 .. ..

Fnr den Transport einer Leichc nach der Kapelle auf dcm Friedhose ist zn bczah-
len für:

Leichenordner: Zwei Leichcnträger:

I. Klasse 1 Mark — Pfg. 6 Mark — Pfg.

11- ..

.. 70 „

5

III. ..

.. 50 „

4

IV. „ -

.. 25 „

3

Armenklasse —


2

Wird eine Kinderleiche nnter 6 Iahrcn von der Lcichcnwärterin nach dcr Kapelle
bei dem akademischcn Krankenhans getragen, so hat die Leichenwärtcrin dafür in dcr

III. Klassc 1 Mark - Pfg.

IV. - „ 50 „

Armenkla>se — „ 30 „ zn beansprnchen.

Wird eine Kinderleiche unter 6 Iahren von der Leichenwärterin nach der Kapelle
auf dem Friedhofe getragen, so erhält die Leichenwärterin dafür die Gebühren, wie sie
in den Begräbnistaxen .4 angegeben sind.

Fnr den Transport eincr Leiche vom Bahnhof nach der Kapelle anf den Friedhof
sind zn bezahlen für:

den Leichenordner zwei Leichcnträgcr

2 Mark 4 Mark

Wird eine Leichc nach Auswärts vcrbracht und zn den Verrichtnngen städtisches
Leichenpersonal verwendet, so wird eine Taxe von 27 Mk. 75 Pfg. in Ansatz gebracht.

Jn dieser Taxe sind enthalten: Die Gebühr ded Leichenordners, des Leichcnwärters,
des Leichenwärtergehilfen, von 4 Leichenträgern, für das Leichentnch, den Leichenwagen
nnd das Kostenverzeichnis.

Die obige Taxe aü 27 Mk. 75 Pfg. erhöht sichum 18 Mk. bezw. nm 25 Mk., wcnn
ein Sarg II. bezw. I. Klasse und um weitere 25 Mk., wenn ein Uebersarg (Neberkasten)
aus dem städtischen Sargmagazin zur Verwendung kommt.
 
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