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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0409

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381

Tax-Ordrrung zu O.-Ziff. 2l „nd 22,

genehmigt durch den Beschluft des Bürgerausschusses vom 25. Zanuar 1892.

Beerdigungs-Taxen.


I. Klasse

^ II. Klasse

lll. Klasse

IV. Klasse

V. Klasse

Für Erwachsene über 15

-F

.F




Jahrcn.

120

80

50

25

16

Für Kinder von 6—15 I. .

80

60

35

20

12

^_0

60

40

20

12

5

„ „ unter 1 Jahr .

40

30

15

8

5

Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgende Gegen-
lcistungen iibernommen:

In allen Klassen:

1. Die Geschäfte des Leichenordners nach seiner Dienstweisung; in I. Klasse sind
dabei 50, in It. Klasse 30 Ansagen inbegrisfen;

2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den betreffeuden
Dienstweisungen;

3. der Sarg der gewählteu Klasse samt Lerbringen desselben in das Sterbehaus;

4. das Leichentuch übcr den Sarg;

5. die Ueberführung der Leiche in das Leichenhaus und die Aufbewahrung und
Bewachung daselbst;

6. ein Trauerwagen.

Wird nach tz 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche von dem
Leichenwärter bezw. von der Leichenwärtcrin in das Leichenhaus getragen, so sallen
die Kosten für den Trauerwagen in III. Klasse mit 4 in !V. Klasse nnt 3 in
V. Klasse mit 2 ^ weg; es tretcn an deren Stelle die für diese Dienstleistung festge-
setzten Gebühren.

7. Die Beerdigung.

Den Bediensteten lst strengstens untersagt, Trinkgelder in irgend einer Form zu
verlangen.

Die Gebühr der Leichenschau mit 2 ^ ist in obiger Taxe nicht inbegriffen.

L. Uebliche Gebühren für die Bcgleitung durch Geistliche.
(Unterliegt nicht der Genchmigung der städtischen Behörden.)

6. Für außergewöhnliche Leistungen.

1. Iedc weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl . — -F 10

2. Wachen des Leichenwärters odcr der Leichenwärterin,

für 12 Stunden.2 „

3. VoUständiges Verpichen des Sarges im Jnnern . 2 „

4. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse

für Erwochsenc über 15 Jahren, Aufzahlung . 12 „
für Kinder von 6—15 Jahren „ - 8 „

für Kinder unter 6 Jahren „ - 6 „

5. Ein Zinksarg

fur Erwachsene iiber 15 Jahren . . . . 60 „

für Kinder von 6—15 Jahren.45 „

für Kinder von 1—6 Jahren.30 „

für Kinder unter 1 Jahr.20 „

6. Ein eiserner Sarg nebst Zubehör 180

7. Besondere Beschläge an den Sarg:

in I. Klasse in II. Klasse versilbert

Handhaben ^ 2.— 1.60 3.50 und ^ 8.—

Deckelschrauben „—.60 „ —.40 „—.70

Rosetten . 5 „ —. 4 . 9 und ^ —.80

Hauptschilder „—.60 „—50 „ 1.10
 
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