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f. VollziUs;.
ß 36. Die zum Vollzug der gegenwärtigen Verbrailchssteuer-Ordinmg nötigen An-
ordnungeil. insbesondere die Bestiiiimungen über Errichkung etwaiger neuer Erhebungs-
tellen und über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
teuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlasseu. Auf die Verbrauchs-
teuern bezügliche Dienstweisungeii an die Schiltzmaimschaft hat er bei Großherzog-
ichem Bezirksamt zu beantragcn.
837. Ferner steht dem Stadtrat zn, die den Beamten imd Bedieiisteten der
Steuerverwaltung, der Eisenbahn uud der Schiltzmaimfchaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Verbrauchssteuer-Ordliung Belohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen odcr eine von der Verbrauchssteuer-Ordmmg abweichende Kontrole
zu verembaren.
v. Verbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Verbrauchs-
stenersätze
^
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrantcs.
Von je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes:
1. bis zu 1500 Doppel-
zentnern
a. für die ersten 250
Doppelzeutner
i
d. fürd.dieserMenge
folgend.1250Dop-
pelzentner .
i
25
2. Vonmehrals1500üis
zu5000Doppelzentn.
i
40
3. von mehr als 5000
Doppelzentnern
i
50
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
40
2. Wein:
rr. Traubenwein.
vom Hektoliter
i
20
d. Obstwein.
»
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß deö zur Verwen-
dung im landwirtfchaftlichen Betricbc
von 50 Kilo
bestimmten Futtermehles
—
60
2. Brot. . ,
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwarcn allcr Art .
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter , ....
desgl.
3
—
o. „ dritter „ ....
2
—
4. Kälber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
8. Schafe.
—
60
9. Lämmer.
—
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
—
10
f. VollziUs;.
ß 36. Die zum Vollzug der gegenwärtigen Verbrailchssteuer-Ordinmg nötigen An-
ordnungeil. insbesondere die Bestiiiimungen über Errichkung etwaiger neuer Erhebungs-
tellen und über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
teuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlasseu. Auf die Verbrauchs-
teuern bezügliche Dienstweisungeii an die Schiltzmaimschaft hat er bei Großherzog-
ichem Bezirksamt zu beantragcn.
837. Ferner steht dem Stadtrat zn, die den Beamten imd Bedieiisteten der
Steuerverwaltung, der Eisenbahn uud der Schiltzmaimfchaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Verbrauchssteuer-Ordliung Belohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen odcr eine von der Verbrauchssteuer-Ordmmg abweichende Kontrole
zu verembaren.
v. Verbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Verbrauchs-
stenersätze
^
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrantcs.
Von je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes:
1. bis zu 1500 Doppel-
zentnern
a. für die ersten 250
Doppelzeutner
i
d. fürd.dieserMenge
folgend.1250Dop-
pelzentner .
i
25
2. Vonmehrals1500üis
zu5000Doppelzentn.
i
40
3. von mehr als 5000
Doppelzentnern
i
50
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
40
2. Wein:
rr. Traubenwein.
vom Hektoliter
i
20
d. Obstwein.
»
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß deö zur Verwen-
dung im landwirtfchaftlichen Betricbc
von 50 Kilo
bestimmten Futtermehles
—
60
2. Brot. . ,
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwarcn allcr Art .
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter , ....
desgl.
3
—
o. „ dritter „ ....
2
—
4. Kälber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
8. Schafe.
—
60
9. Lämmer.
—
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
—
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