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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1902 — Heidelberg, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.2502#0529
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496

für Kinder von 2—6 Jahren.4.—

für Kinder unter 2 Jahren.3.—

22. Ein Sterbemantel von Manzperkat geringerer Qualitat:

für Erwachsene über 15 Jahren.4.—

für Kinder von 6—15 Jahren.3.—

fiir Kinder von 2—6 Jahren.2.20

für Kinder unter 2 Jahren.1.50

23. Eine Ueberkiste:

für Erwachsene.18.—

für Kinder von 6—15 Zahren.14.—

für Kinder von 1—6 Jahren.8.50

für Kinder unter 1 Jahr.6.—

24. Jedcr weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6^ 5^ 4^ 3.4r

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasse in II. Klasse
12 ^ 10 ^

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse . . .^58.—
in allen übrigen Klassen . . „ 6.—

Geschchen die Ueberfiihrungen bei Nacht — im Sommer von abends 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr — so werden diese
Taxen verdoppelt; für Ueberführnngen aus Häusern außerhalb der Stadt — Grenze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe fiir den einzelnen Fall von der Friedhofs-
Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichcn von Kindern unter einem Jahr von dem Leichenwarter
bezw. von der Lcichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so werden erhoben

in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 ^ 1^50-I 1 ^

28. Die Ueberführung einer Leiche nach answärts einschließlich des Sargs, aber
ansschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens und der außergewöhn-
lichen Leistungen:

I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl.
für Erwachsene 40 ^ 30 20 ^ 14

„ Kinder von 6—15 Jahren 30 „ 25 „ 14 „ 11 „

„ Kinder von 1—6 Jahren 22 „ 17 „ 10 „ 8 „

„ Kinder unter 1 Jahr 17 „ 12 „ 8 „ 6 „

Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so wird die
Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkostenpreis des der
Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug gebracht.

Wird eine Leiche znr Bahn bebracht, so erhöhen sich diese Taxen um 20

Wird dieLeiche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus gebracht,
sv erhöhen sich die Taxen um weitere 20 -F.

29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhos auf den Friedhof und sofortige

Bcerdigung einschließlich des Wagens des Geiftlichen in I. Klasse . . . 50

in II. Klasse . . . 40 „

Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des städtischcn Leichenwagens
auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt, so vermindcrt sich diese Taxe in
I. Klasse um 6 in II. Klasse um 5 wird eine solche Leichc auch von dem aus-
wärtigen Geiftlichen im eigenen Wagen begleitet, so tritt eine weitere Verminderung
um 6 bezw. 5 ^ ein.

Wird die Leiche zuerst sür kürzere oder längere Zcit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich die Taxe um 15

30. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof in die Feuerbeftattungs-
anstalt 25
 
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