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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0553
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61

Hvnts urtd uncker Weachtuug der der Genehmigung Mvcr ibe'tgegelbenen! Be--
dingungen Aulässig.

Vor der «GrteTunig der Genehm igunjg lwerden das städt. Tiefbanevmt unb
die Direkticm der stäldt. Gäs--, Wasser- und Elettrizitätslwerike emyehört.

Die Wiederherstellunig des benützten^ Weges oder Platzes edfslgt nvch
BeendiMNig, der Arbeit durch die Stadtgemeinde auf Kosten des Benützers.
Zu 'diesem Zweck ift unverzüglich (n-ach der 'Beendigung 'dex Arbeit) dem städt.
Tiefbauamlt Anizeige zu erstatten.

Für das Aufgvadeni von Land- und iKreisstratzen sind die allgemeinen
stratzenpolizei^lichc n Vorsichriften matzge'benld.

Ergänzung (Einftthrung -cr Billenvauweise) vom 4. Mai 1904.

I. Z 19a stüdt. Bauordnung.

— Villendau'weise. —

Wo die Villendauweise vorgeschrielben ist (ivergl. die ortspolizeiliche Vor-
schrift von 1904), finden neden den Vorschriften des 8 19 Ziff. 1, 3 un!d 4
folgende Bestimmungen! Anweindung:

а) Die Ge'bäude müssen den Gharakter von Villen besitzen.

d) Die Zahl der Stvckwerke derselben darf zwei nicht ülbersLeigen,
wobei jedoch Mansardstöcke, höhere Risalite, Erker, Giebel usw.
nicht in Anrechnung kommen.

c) Es sind autzer einzelftehenden Villen nur DoppeVvillen, letztere mit
einer Frontlänge von höchstens 25 m zulässig.

Das Aeutzere solcher Doppelvillen ift architektonifch einheitlich
zu gestalten.

б) Die Hühe von Hintergebänden darf bis zum Hauptgesims gemessen
5 m nicht übersteigen.

e) Gewerbebetriebe, welche mit ErZeugnng von Rauch, Rutz, Dampf,
üblen Gerüchen, Dunst bder Lärm verbunden sind, dürfen im Be-
reich Lieser Bauweise nicht errichtet werden.

Aus öffentliche Gebäude finiden diese Vorschriften keine An-
wendunjg.

II. Berzeichnis der Gebiete,

auf welche nach H 19 a der städt. Bauordnun'g die Villenbauweise

Anwendung findet.

1. Linke Neckarfeite:

Klingenteichstratze und Graimbergweg, Süd'seite der Leopoldstratze, so-
weit hier die offene Bauweise vorgeschrieben ist.

2. Rechte Neckarseite.

Ziegelhäuser- und Neuenheimer Landstratze, Ostseite der Bergstratze vom
Philosophenweg bis zum Siebenmühlental.

Die Baublöcke zwischen Bergstratze und Handschuhsheimer Landstratze
vom Mönchhofsplatz bis zum Kapellenweg.

Die Baüblöcke Mischen Handschuhsheimer Landstratze und Keplerstratze
von der Mönchhosstratze bis zur Blumenthalstratzc.

Das Gelände westlich der Keplerstratze.

Das Gelände dcs Stadtteils Handschuhsheim, westlich der Nebenbahn-
linie von dcr Blumenthalstratze bis zum Klauscnpfad.

Die offene Bauweise in der Stadt Heidelberg.

Ortsnpolizeiliche Vorschrift vom 9. Mai 1904.

I. Für die Südscite der Ladenburgerstraße auf der Strecke Mischen
Werder- und Keplerstratze;
 
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