1 Kind unter 4 Jnhren, sofern es in Begleitung einer vollzahlendeu Person ist
uud keinen besondcren Platz in Anspruch nimmt, hat freie Fahrt. Für jedes weitere
Kittd unter 4 Jahren ist der Kindersahrpreis zu entrichten.
Handgepäck bis zn 15 KZ wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprncht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes 1 Psg.
Mindestpreis jcdoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde üei Benutzung der Bergbahn ist nnr gegeir Ent-
richtnng einer Taxe von 10 Pfg. sür jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und junge Hunde, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht üüerschritten haben. Jn Streitfällen cnt-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zn
gelten, ist von der Direktion festgesetzt und schriftlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hnnde geschieht an der Kornmarkt-,
Molkenkur- und Königstnhlstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hnnd von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. .Karte dnrchlocht wird.
III. Königstuhlturm-Aufzug.
Der Anfzug ist vom 1. April bis 3l. Oktober in Betrieb.
Fahrgelegenheit im allgemeinen wäbrend der Dauer des Vergbahnbetriebes nach
Bedarf.
Fahrpreise für die einfache Fahrt 10 für die Hin- und 9iückfahrt 15
Uinie HeideLberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspächterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Falirplan.
Heidelb erg-Nohrbach und zur ück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Kirchheim nnd zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Lei m en nnd zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg - 9c u ß l o ch und z u r ü ck. „ stündlicher Verkehr.
Heidelberg-Wiesloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem cinzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von bezw. nach
I
für
eine
Fahrt
^ fürZeitkarten
ainschl.
Fahrkartensteuer
giltig
1 Monat ^3 Monat
! -F !
für
Schüler-
karten
für
Arbeiter-
karten
Für Gepack.
welches in
seinen
Abmessungsn
so X 30 X 30
Centimetsr
ü b e r st e i g t
Pnn
Heidelberq
Rohrbach
10
!
6.20
15.40
3.—
—.60
20
Hauptbahohof
Friedrichstraßs
Kirchheim
15
8.20
21.60
4.—
—.90
20
Leimen
20
! 8.20
21.60
4.—
—.90
20
Nußloch
30
10.20
24.60
5.—
1.20
30
Wiesloch
40
12.40
30.60
6.—
1.50
40
illohrbach
Kirchheim
10
6.20
15.40
3.—
-.60
20
Goethostraße
Leimen
10
6.20
15.40
3.—
—.60
20
Nnßloch
20
8.20
21.60
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—.90 !
20
„
Wiesloch
30
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24.60
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Kirchheim
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Wiesloch
20
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—.90
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Nußloch
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10
6.20
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3.—
—.60
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Kirchheim
25
10.20
24.60!
5.-
1.20 !
30
Wiesloch
35
12.40
30.601
!
6.-
1.50
40
uud keinen besondcren Platz in Anspruch nimmt, hat freie Fahrt. Für jedes weitere
Kittd unter 4 Jahren ist der Kindersahrpreis zu entrichten.
Handgepäck bis zn 15 KZ wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprncht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes 1 Psg.
Mindestpreis jcdoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde üei Benutzung der Bergbahn ist nnr gegeir Ent-
richtnng einer Taxe von 10 Pfg. sür jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und junge Hunde, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht üüerschritten haben. Jn Streitfällen cnt-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zn
gelten, ist von der Direktion festgesetzt und schriftlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hnnde geschieht an der Kornmarkt-,
Molkenkur- und Königstnhlstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hnnd von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. .Karte dnrchlocht wird.
III. Königstuhlturm-Aufzug.
Der Anfzug ist vom 1. April bis 3l. Oktober in Betrieb.
Fahrgelegenheit im allgemeinen wäbrend der Dauer des Vergbahnbetriebes nach
Bedarf.
Fahrpreise für die einfache Fahrt 10 für die Hin- und 9iückfahrt 15
Uinie HeideLberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspächterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Falirplan.
Heidelb erg-Nohrbach und zur ück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Kirchheim nnd zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Lei m en nnd zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg - 9c u ß l o ch und z u r ü ck. „ stündlicher Verkehr.
Heidelberg-Wiesloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem cinzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von bezw. nach
I
für
eine
Fahrt
^ fürZeitkarten
ainschl.
Fahrkartensteuer
giltig
1 Monat ^3 Monat
! -F !
für
Schüler-
karten
für
Arbeiter-
karten
Für Gepack.
welches in
seinen
Abmessungsn
so X 30 X 30
Centimetsr
ü b e r st e i g t
Pnn
Heidelberq
Rohrbach
10
!
6.20
15.40
3.—
—.60
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Hauptbahohof
Friedrichstraßs
Kirchheim
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4.—
—.90
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—.90
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40
12.40
30.60
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1.50
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Kirchheim
10
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15.40
3.—
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20
Goethostraße
Leimen
10
6.20
15.40
3.—
—.60
20
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20
8.20
21.60
4.—
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Wiesloch
30
10.20
24.60
5.—
1.20
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Leimen
Nußloch
10
6.20
15.40
3.—
—.60
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Kirchheim
15
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4.—
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20
Wiesloch
20
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21.60
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Nußloch
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10
6.20
15.40
3.—
—.60
20
„
Kirchheim
25
10.20
24.60!
5.-
1.20 !
30
Wiesloch
35
12.40
30.601
!
6.-
1.50
40