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Virnstmanns-Ordrmng.
Ortrpolizeittche Vorschrift vom 22. Seplember 1906 und Aenderung vom l2.Oktober
1907 auf Grund des 8 134« P.-St.-G.-B. u. tz 37 Gew.--Ordg. unter Aufhebung der
DienstmannSordnung vom 24. Apri! und 19. Oktober 1872.
I. Allgemeine Bcslimmungen:
rn ^ ^ en °v n ^ "-lr r ^ ° ^
für 2 biS 3 daü Gewerbe ausübende Personen . . fj(>0 Mk.
für 4 bis 0 Personcn. 800 Mk.
für 7 bis 10 Personcn.1t)00 Mk.
^ ^ f^ür ^rehr^ol^ ^ ^ m ^ ^ ^ M^k^
verblndttch^hastba^^^ zum Äwerbebetrieb hiernach keincm Anstand
gh g' ^ ,h ch
Wer das in H. 1. genannte Gewerbe in Person bctrcibcn will, erhält ^as^. v.^
Die Nummer ist deutlich lesbar auf einem Blechschild am oberen vorderen
Teile der Dienstmütze zu tragen. Am unteren vorderen Teile der Mütze ist außer-
dem die Bezeichnung „Dienstmann' anzubringen.
Dem Bezirksamt bleiben nähere Borschriften hierüber, über die Form und
Farbe der Mützen sowie dte Anbringung weiterer Abzeichen an der Kopsbedeckung
(Trlephonnummer u. dergl.) vorbehaltem
DaS Tragcn der vom Bezirksamtc genehnngten besondcrcn Ab cichen
seine^ nichts
Virnstmanns-Ordrmng.
Ortrpolizeittche Vorschrift vom 22. Seplember 1906 und Aenderung vom l2.Oktober
1907 auf Grund des 8 134« P.-St.-G.-B. u. tz 37 Gew.--Ordg. unter Aufhebung der
DienstmannSordnung vom 24. Apri! und 19. Oktober 1872.
I. Allgemeine Bcslimmungen:
rn ^ ^ en °v n ^ "-lr r ^ ° ^
für 2 biS 3 daü Gewerbe ausübende Personen . . fj(>0 Mk.
für 4 bis 0 Personcn. 800 Mk.
für 7 bis 10 Personcn.1t)00 Mk.
^ ^ f^ür ^rehr^ol^ ^ ^ m ^ ^ ^ M^k^
verblndttch^hastba^^^ zum Äwerbebetrieb hiernach keincm Anstand
gh g' ^ ,h ch
Wer das in H. 1. genannte Gewerbe in Person bctrcibcn will, erhält ^as^. v.^
Die Nummer ist deutlich lesbar auf einem Blechschild am oberen vorderen
Teile der Dienstmütze zu tragen. Am unteren vorderen Teile der Mütze ist außer-
dem die Bezeichnung „Dienstmann' anzubringen.
Dem Bezirksamt bleiben nähere Borschriften hierüber, über die Form und
Farbe der Mützen sowie dte Anbringung weiterer Abzeichen an der Kopsbedeckung
(Trlephonnummer u. dergl.) vorbehaltem
DaS Tragcn der vom Bezirksamtc genehnngten besondcrcn Ab cichen
seine^ nichts