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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0536
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465

Die Bestellung im Orte beginnt:

a.) an Wochentagen: für Briefe im Sommer und Winter um 7 und 10°/«
vormittags und 3°/« und 6°/« nachmittags;

für Postanweisungen und Geldbriefe: nur an Wochentagen: im Sommer 7 Uhr
vornüttags und 3 Uhr nachmittags, im Winter 7°° Uhr vorm. und 3 Uhr nachm.;

für Pakete: nur an Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittags und
4 Nhr nachmittags.

b) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
und Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen, Geldbriefe und für Pakete: fällt ein Feiertag aus einen Sonn-
abend oder einen Montag, fo wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgenden bezw.
voranfgehenden Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wochentagen ausgeführt.

DieAbfertigung derLandbriefträger findet statt: 1. an Werktageu: im Sommer
um 7 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3 Uhr nachmittags; 2. an S 0 " n- und Feiertagen: 7 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertag m und am Tage Allerheiligen findet
die Vorzeigung von Postausträgen und die Bestellung von Briesen mit Zustellungs-
urkundcn allgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Vestellung letzterer, wenn dies
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitabe, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Pfingst- und Wechnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Arrszrrg arrs -em PoftLarif.

L. Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.

(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter ll.)

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina u. Liechtenstein, Luxemburg, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich ....

Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich .
d) nach den Ländern des Weltpostvereins und des
Vereins-Auslandes Porto f. die ersten 20Gramm

für je weitere 20 Gramm.

0) Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika,
die auf dem direkten Wege, ohne Vermittelung
frmider Länder befördert werden sollen, für iede

20 Gramm.

U. Kartenbriefe.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins

UI. P 0 stkarten. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte ....

b. für jede Postkarll mit Antwort.

e. für jede Weltpostkarte.

ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort.
o. für jeden Antwortschein ....

i^. Drucksachen müssen frankiert werden. — Gewichtsgrenze für Deutschland,
Oesterreich-Ungarnu.Luxemburg: 1 Kllogr. (nach den deutschen Schutzgebieten
2 Kilogramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pf.)

P^rto bis 50 Gramm einschließlich ....

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einfchließlich
„ über lOO „ „ 250 „ „

„ über250 „ „ 500 „ „

„ über500 „ „ 1 Kilogramm

frankiert:

unstankiert

10 Pf.

20 Pf.

20 Pf.

30 Pf.

20 Pf.

40 Pf.

10 Pf.

20 Ps.

10 Pf.


10 Pf.


20 Pf.


5 Pf.

10 Pf.

10 „


10 „


20 „


25 „


3

5

10

20

30

Ps.

30
 
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