200
Pferdedroschkentarif
Pferdrdrsschkentarif.
Zeitfahrten:
Fahrzeit
l und2Personen
3und 4Personen
Rm.
V-, Stunde
V- Stunde
2/4 Stunde
1 Stunde
Iede weitere Viertelstunde
1.20
1.50
1.80
2.-
2.50
3.-
3.-
4.-
-.75
1.-
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste des Fahrpreises der
Linfahrt.
8. Fahrten mit festen Laxen ohne Rürksicht auf die Zahl der Personen
3) Für Fahrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der
Abholung und Rücksahrt.12.— Rm.
2. Schloß, einfache Fahrt . . ..4.— Rm.
Äin- und Rückfahrt mit l Stunde Aufenthalt..7.— Rm.
3. Schloßhotel, einfache Fahrt. ... 5.- Rm.
4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.
Äin- und Rückfahrt.10.— Rm.
5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einsache Fahrt . . 15.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.
6. Philosophenwcg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.
7. Philosophenweg, Guckkastenweg, L>in- u. Rückfahrt 12.— Rm.
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,
L>in- und Rückfahrt. 15.— Rm.
Bei Fahrten mit Rücksahrt ift 'st Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.
d) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt...6.— Rm.
L. Fahrten üder die Bororte hinaus,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Taris enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.
v. Gepäck:
Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Stück.50 Pf.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.
8. Nachtfahrten:
Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Ahr morgens tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.
p. Allgemeine Bestimmungen:
Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplähen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.
Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.
Pferdedroschkentarif
Pferdrdrsschkentarif.
Zeitfahrten:
Fahrzeit
l und2Personen
3und 4Personen
Rm.
V-, Stunde
V- Stunde
2/4 Stunde
1 Stunde
Iede weitere Viertelstunde
1.20
1.50
1.80
2.-
2.50
3.-
3.-
4.-
-.75
1.-
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste des Fahrpreises der
Linfahrt.
8. Fahrten mit festen Laxen ohne Rürksicht auf die Zahl der Personen
3) Für Fahrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der
Abholung und Rücksahrt.12.— Rm.
2. Schloß, einfache Fahrt . . ..4.— Rm.
Äin- und Rückfahrt mit l Stunde Aufenthalt..7.— Rm.
3. Schloßhotel, einfache Fahrt. ... 5.- Rm.
4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.
Äin- und Rückfahrt.10.— Rm.
5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einsache Fahrt . . 15.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.
6. Philosophenwcg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.
7. Philosophenweg, Guckkastenweg, L>in- u. Rückfahrt 12.— Rm.
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,
L>in- und Rückfahrt. 15.— Rm.
Bei Fahrten mit Rücksahrt ift 'st Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.
d) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt...6.— Rm.
L. Fahrten üder die Bororte hinaus,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Taris enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.
v. Gepäck:
Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Stück.50 Pf.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.
8. Nachtfahrten:
Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Ahr morgens tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.
p. Allgemeine Bestimmungen:
Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplähen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.
Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.