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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Anzeige der Vorlesungen der Badischen Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Anzeige der Vorlesungen, welche im Winterhalbenjahre 1825/1826 bis Sommerhalbenjahre 1830 auf der Grossherzoglich Badischen Ruprecht-Carolinischen Universität zu Heidelberg gehalten werden sollen — Heidelberg, 1825-1830

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https://doi.org/10.11588/diglit.2698#0168
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JJie zur Universität gehörigen Sammlungen von Naturalien
und physicalischen Apparaten, rfie im Grossherzoglichen
Schlossgarten angelegten forst— und landwirtschaftlichen
Plantagen, die beiden medicinisch—botanischen Gärten, das
anatomische Theater, das academische Hospital und die Ent-
bindungsanstalt, werden nicht nur bei denVorlesungen benutzt,
sondern können auch, auf Anmelden bei den Vorstehern der-
selben, von Reisenden ausser den Vorlesungen gesehen werden.

Der Akademisch — botanische Garten wird täglich von
9 i—10 und von 5 — 6 Uhr geöffnet.

Die Universitätsbibliothek wird mittwochs und Sonna-
bends Nachmittags von 2— 4 Uhr, an den übrigen Wo-
chentagen von 10 —12 Uhr geöffnet. Ueber die bei dem
Verleihen statt findenden Bedingungen geben die gedruckten
und auszugsweise im IX. Titel der allgemeinen akademischen
Gesetze enthaltenen Bibliothekgesetze "Auskunft.

Mit der Universitätsbibliothek ist eine academische
Ijeseanstalt verbunden, in xuelcher über hundert Zeitungen
und Zeitschriften aus allen Fächern, nebst einer bedeuten-
den Anzahl anderer Bücher, aufgelegt sind. Die Directoren
der Anstalt, welche jedesmal bey Anfang der Vorlesungen
am schwarzen Brette bekannt gemacht weiden, ertheilen
denjenigen Studierenden, die als 3Iiiglieder eintreten wollen,
die nöthige Auskunft, . ■

Ueber den sittlichen Zustand der Studirenden wird das
JEphorat, in dessen Geschäftskreis die Auf sieht über die Sitt-
lichkeit und den Fleiss der Akademiker gehört, sich mit den
Eltern und Vormündern, in Correspondenz setzen.

Ueber Wohnung und Kost ertheilt der Commissär, Uni-
versitätssyndicus undHofgerichtsrath v. Kleudgen, Nach-
richt, und übernimmt die dahin gehörigen Commissionen.
Die Herren, die hier Wohnungen suchen, werden daher ihres
eigenen Vortheils wegen hiermit aufgefordert, sich nur an den
genannten Logiscommissär, oder an die Oberpedellen, und
nicht an sich eindringende Zivischenleute zu wenden.

MANNHEIM,

BUCHDKUCHEREI DES KATHOLISCHE» BÜKGEKHOSPITALS.


 
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