nings Lehrbuch: Prof. Gutet, täglich vöü 7 — 8 und
8 — 9 Uhr.
Die Lehre vom Concurse der Gläubiger und
von der Verjährung: Geh. Rath Thibaut, Mitt-
wochs und Donnerstags von 2— 3 Uhr, öffentlich.
Erbrecht, nach Wening, Buch V.: Prof. Guyet,
5 mal wöchentlich von 10 — 11 Uhr, oder in einer andern
zu bestimmenden Stunde.
Ueber die in integrum restitutio, nach Wening,
Buch VI.: Prof. Guyet, 1 mal wöchentlich, öffentlich.
Einleitung in die Exegese des Corpus juris
und Erklärung wichtiger Stellen: Hofr. Ross-
HillT, Montags von 5 — 6 Uhr, öffentlich.
Ein Exegeticum über ausgewählte Stellen
des 20sten Buchs der Pandecten (vom Pfandrecht) nach
einem besondern Abdrucke dieses Buchs: Prof. Walch,
2 rnal wöchentlich von 5 — 6 oder 6 — 7 Uhr, öffentlich.
Erklärung der loca juris Romani selecta
von Cropp (Heidelberg, 1815): Prof. Wiliy, in eini-
gen noch zu verabredenden Stunden. Für seine Zuhörer in
den Pandecten unentgeltlich.
Ein Exegeticum über Cropp loca juris Ro-
mani, verbunden mit eigenen Ausarbeitungen : Dr. Hejf,
3 oder 4 mal wöchentlich von 5 — 6 Uhr, oder in einer
andern Stunde,
Exegetische Vorlesungen über den Text der
Institutionen Justinians; Dr. Johannsen, 5 mal Wöchentlich"
von 7 -^- 8 Uhr.
Ein auch für Anfänger bestimmtes Practi-
cum, in welchem einfache Rechtsfälle zur Entscheidung
nach Rom. Rechte vorgelegt werden; Prof. Walch , 2
Stunden wöchentlich von 5 — 6 oder von 6 — 7 Uhr.
Erläuterung des 4. Buchs der Institutionen
des Gajus: Dr. Johaitissen, 3 mal wöchentlich in noch
zu verabredenden Stunden.
Ueber Tacitus Germania, besonders in juristi-
scher Hinsicht: Dr, von Wokik«en, 1 mal wöchentlich,
öffentlich.
Deutsche Staats-u. Rechtsgeschichte: Dr. von
Low, nach eignem Plane, mit Hinweisung auf Eichhorns
Rechtsgeschichte, 5 mal von 4 — 5 Uhr.
8 — 9 Uhr.
Die Lehre vom Concurse der Gläubiger und
von der Verjährung: Geh. Rath Thibaut, Mitt-
wochs und Donnerstags von 2— 3 Uhr, öffentlich.
Erbrecht, nach Wening, Buch V.: Prof. Guyet,
5 mal wöchentlich von 10 — 11 Uhr, oder in einer andern
zu bestimmenden Stunde.
Ueber die in integrum restitutio, nach Wening,
Buch VI.: Prof. Guyet, 1 mal wöchentlich, öffentlich.
Einleitung in die Exegese des Corpus juris
und Erklärung wichtiger Stellen: Hofr. Ross-
HillT, Montags von 5 — 6 Uhr, öffentlich.
Ein Exegeticum über ausgewählte Stellen
des 20sten Buchs der Pandecten (vom Pfandrecht) nach
einem besondern Abdrucke dieses Buchs: Prof. Walch,
2 rnal wöchentlich von 5 — 6 oder 6 — 7 Uhr, öffentlich.
Erklärung der loca juris Romani selecta
von Cropp (Heidelberg, 1815): Prof. Wiliy, in eini-
gen noch zu verabredenden Stunden. Für seine Zuhörer in
den Pandecten unentgeltlich.
Ein Exegeticum über Cropp loca juris Ro-
mani, verbunden mit eigenen Ausarbeitungen : Dr. Hejf,
3 oder 4 mal wöchentlich von 5 — 6 Uhr, oder in einer
andern Stunde,
Exegetische Vorlesungen über den Text der
Institutionen Justinians; Dr. Johannsen, 5 mal Wöchentlich"
von 7 -^- 8 Uhr.
Ein auch für Anfänger bestimmtes Practi-
cum, in welchem einfache Rechtsfälle zur Entscheidung
nach Rom. Rechte vorgelegt werden; Prof. Walch , 2
Stunden wöchentlich von 5 — 6 oder von 6 — 7 Uhr.
Erläuterung des 4. Buchs der Institutionen
des Gajus: Dr. Johaitissen, 3 mal wöchentlich in noch
zu verabredenden Stunden.
Ueber Tacitus Germania, besonders in juristi-
scher Hinsicht: Dr, von Wokik«en, 1 mal wöchentlich,
öffentlich.
Deutsche Staats-u. Rechtsgeschichte: Dr. von
Low, nach eignem Plane, mit Hinweisung auf Eichhorns
Rechtsgeschichte, 5 mal von 4 — 5 Uhr.