zelredner seit der Reformation: Prof. Holtzmann; Montag
von 3—4 Uhr.
Die Lehre vom Volksschulwesen, mit Einführung in die Volks-
schule, erste Hälfte: Derselbe; Donnerstag von 2—3 Uhr
und Freitag von 10—11 Uhr.
Pastorallehre: Stadtpfarrer Schellenberg; Montag und Don-
nerstag von 10—11 Uhr.
Homiletische Ziehungen und Kritiken: Seminar-Director Kirchen-
rath Schenkel; Mittwoch von 11 — 12 Uhr, u. Stadtpfarrer
Schellenberg; Dienstag von 10—11 Uhr.
Katechetische Hebungen: Dieselben abwechselnd; Mittwoch von
3—4 Uhr, und Prof. Pierson Mittwoch von 2—3 Uhr.
Alttestamentliche Interpretirübungen: Geh. Kirchenrath Hitzig
Samstag von 10—12 Uhr.
Neutestamentliche Interpretirübungen: Prof. Gass; Dienstag von
3—4 Uhr.
Kirchen- und dogmengeschichtliche Hebungen: Prof. Hausrath;
Freitag von 9—10 Uhr.
Besprechungen über Ethik: Seminar-Direktor Kirchenr. Schen-
kel; Montag von 11—12 Uhr.
Gesangunterricht, mit besonderer Berücksichtigung des Choral-
gesanges : Musikdirector B o c h; Dienstag und Donnerstag von
9-10 Uhr.
II. Eechtswissenschaften.
Enzyklopädie und Methodologie der Rechtsioissenschaft: Professor
Strauch; Montag bis Mittwoch von 5—6 Uhr.
Natwrecht (Rechtsphilosophie), nach eigenem Plane: Hofrath
Zoepfl; Montag bis Donnerstag von 8—9 Uhr.
Naturrecht (Rechtsphilosophie), nach seinem Lehrbuche (Grund-
züge des Naturrechts, 2. Auflage 1860): Prof. Roder; Montag
bis Donnerstag von 8—9 Uhr.
Geschichte des römischen Rechts: Prof. Kariowa; an den vier
ersten Wochentagen von 11—12 Uhr.
Institutionen des römischen Hechts: Prof. Kariowa, an den 5
ersten Wochentagen von 12—1 Uhr.
Institutionen und Geschichte des römischen Privatrechts (unter
Bezugnahme auf sein römisches Privatrecht, 3. Auflage, Mainz
1870): Prof. Vering; Montag bis Freitag von 11—12, Samstag
von 11—1 Uhr.
Pandekten, einschliesslich des Erbrechts, mit Quelleninterpretatio-
nen, unter Verweisung auf sein Lehrbuch des Pandektenrechts:
Geh. Rath vonWindscheid; an den 5 ersten Wochentagen
von 9—11 und von 12—1 Uhr.
Erbrecht: Prof. Kar Iowa; 3—4 Mal wöchentlich (Montags, Mitt-
wochs, Freitags, Sonnabends) von 9—10 Uhr.
von 3—4 Uhr.
Die Lehre vom Volksschulwesen, mit Einführung in die Volks-
schule, erste Hälfte: Derselbe; Donnerstag von 2—3 Uhr
und Freitag von 10—11 Uhr.
Pastorallehre: Stadtpfarrer Schellenberg; Montag und Don-
nerstag von 10—11 Uhr.
Homiletische Ziehungen und Kritiken: Seminar-Director Kirchen-
rath Schenkel; Mittwoch von 11 — 12 Uhr, u. Stadtpfarrer
Schellenberg; Dienstag von 10—11 Uhr.
Katechetische Hebungen: Dieselben abwechselnd; Mittwoch von
3—4 Uhr, und Prof. Pierson Mittwoch von 2—3 Uhr.
Alttestamentliche Interpretirübungen: Geh. Kirchenrath Hitzig
Samstag von 10—12 Uhr.
Neutestamentliche Interpretirübungen: Prof. Gass; Dienstag von
3—4 Uhr.
Kirchen- und dogmengeschichtliche Hebungen: Prof. Hausrath;
Freitag von 9—10 Uhr.
Besprechungen über Ethik: Seminar-Direktor Kirchenr. Schen-
kel; Montag von 11—12 Uhr.
Gesangunterricht, mit besonderer Berücksichtigung des Choral-
gesanges : Musikdirector B o c h; Dienstag und Donnerstag von
9-10 Uhr.
II. Eechtswissenschaften.
Enzyklopädie und Methodologie der Rechtsioissenschaft: Professor
Strauch; Montag bis Mittwoch von 5—6 Uhr.
Natwrecht (Rechtsphilosophie), nach eigenem Plane: Hofrath
Zoepfl; Montag bis Donnerstag von 8—9 Uhr.
Naturrecht (Rechtsphilosophie), nach seinem Lehrbuche (Grund-
züge des Naturrechts, 2. Auflage 1860): Prof. Roder; Montag
bis Donnerstag von 8—9 Uhr.
Geschichte des römischen Rechts: Prof. Kariowa; an den vier
ersten Wochentagen von 11—12 Uhr.
Institutionen des römischen Hechts: Prof. Kariowa, an den 5
ersten Wochentagen von 12—1 Uhr.
Institutionen und Geschichte des römischen Privatrechts (unter
Bezugnahme auf sein römisches Privatrecht, 3. Auflage, Mainz
1870): Prof. Vering; Montag bis Freitag von 11—12, Samstag
von 11—1 Uhr.
Pandekten, einschliesslich des Erbrechts, mit Quelleninterpretatio-
nen, unter Verweisung auf sein Lehrbuch des Pandektenrechts:
Geh. Rath vonWindscheid; an den 5 ersten Wochentagen
von 9—11 und von 12—1 Uhr.
Erbrecht: Prof. Kar Iowa; 3—4 Mal wöchentlich (Montags, Mitt-
wochs, Freitags, Sonnabends) von 9—10 Uhr.