Ausstellungs-Raum im I. Stock
K. Kollwitz.
wird, obwohl in vielen Fällen entweder der Kunstfreund oder der
Künstler selbst der eigentliche Händler ist.
Der Künstler hat den Kunsthändler so nötig, wie der Kunsthändler
den Künstler. Aber auch der Kunstfreund ist auf den verantwortungs-
bewußten und sachverständigen Kunsthändler angewiesen.
\ on solchen Gesichtspunkten aus gesehen ist es berechtigt, von
einer Aufgabe und einerVerpflichtung des Kunsthandels zu sprechen.
OTTO KLEIN
9