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Auktionshaus Dr. Walther Achenbach <Berlin> [Editor]; Auktionshaus Dr. Walther Achenbach [Editor]
Auktionshaus Dr. Walther Achenbach: Mobiliar, Gemälde, Kunstbesitz: Versteigerung: Mittwoch, den 22. März 1939, Donnerstag, den 23. März 1939 — Berlin, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.14532#0004
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Versteigerungs-Bedingungen.

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des
Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen sofortige
Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der
Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei-
maligem Aufruf ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los
Über den Zuschlag oder der Gegenstand wird nochmals ausgeboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zu-
schlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar
auf den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15o/o Aufgeld sofort
nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme der
zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes
an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem
Zuschlage verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch
einmal versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, da-
gegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch, wird auch zu einem
weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kauf gelder, Kauf gelderrückstände so wie Nebenleistungen kann der Versteigerer
in eigenem Namen einziehen und einklagen, der Sitz des Gewerbebetriebes
des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für
andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung
und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Ver-
steigerers gestattet.

9. Bis zu RM. 100,— wird um mindestens RM. 1,—, über RM. 100,— um
mindestens RM. 5,—, über RM. 1000,— um mindestens RM. 50,— gesteigert.

10. Durch Ausstellung der Gegenstände vor der Auktion ist Gelegenheit geboten,
sich von der Eigenschaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu
überzeugen. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem
sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag
werden irgendwelche Beanstandungen oder Mängelrügen nicht berücksichtigt.
Die Angabe der Künstlernamen und die Zuschreibungen im Katalog erfolgten
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Be-
schreibungen der Sachen, auch bezüglich der Maße und Gewichte, nicht
gewährleistet. Wesentliche Beschädigung und Mängel sind in vielen Fällen
angegeben, doch verbürgt deren Nichtangabe keinesfalls das Nichtvorhanden-
sein einer Beschädigung.

Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

11. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen, sowie einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein besonderer
Grund dafür vorliegt.

12. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich niemals dar-
auf berufen, im Auftrage eines Dritten gehandelt zu haben. Die Aufbewah-
rung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen
nach Beendigung der Auktion zu sorgen, andernfalls werden die Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen
Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt
auschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete Firma
übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Auktionshaus Dr. Walther Achenbach.
 
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