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Ackermann, Jacob Fidelis
Der Scheintod und das Rettungsverfahren: Ein chrimiatrischer Versuch — Frankfurt am Main, 1804

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https://doi.org/10.11588/diglit.2364#0263
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s38

Nachtrag,

welcher den zu den Rettungsver-
suchen nöthigen Apparat dar-
stellt, und die Ordnung der
Hilfleistung bestimmt.

Xn grofsen Gemeinden ist es kein unbedeu-
tendes Zeichen eines hohen Grades von Hu-
manität der Bürger, wenn sie eine zweck-
mäfsige Anstalt getroffen haben, den Unglück-
lichen beizustehen, die in den Zustand des
Scheintodtes versetzt worden sind .

Ist diese Gemeinde an den Ufern eines
schiffbaren Flusses gelegen; so mufs diese
Anstalt in der Nähe desselben liegen, weil
am öftesten der Fall des Scheintodtes durchs
Ertrinken hier eintritt.

Hier mufs entweder ein eigenes Haus,
oder einige grofse Zimmer in einem öffent-
lichen Gebäude zu diesem wohlthätigen Zwecke
bestimmt seyn, und ein das Institut bewah-
render Aufseher dabei wohnen.

Ein grofser geräumiger Saal sey bestimmt
zu denjenigen Operationen, welche der Arzt
oder naturforschende Menschenfreund an

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