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§• 65.
Der Direktor handhabt die Polizey wäh-
rend der Sitzung, leitet die Beratschlagun-
gen , ernennt nach der Liste den speziel-
len Arzt für jeden Kranken, bestimmt die
ärztliche Behandlung definitiv, und alle Vor^
Schriften versieht er mit seiner Visa,
§. 66.
Der Apotheker darf nur diejenigen Vor-
schriften auf die Rechnung des Instituts
bringen, welche mit dem Paraph des Di-
rektors bezeichnet sind.
§. 67,
Der Direktor ernennt aus der Reihe der
Mitglieder, zwey Sekretäre,
§. 68.
Der erste Sekretär ist vorzüglich mit
der Redaktion des klinischen Protokolls
beaxiftragt,
§♦ 69.
Der zweite Sekretär ist bestimmt, die
klinische Correspondenz, zu beforgen.
§• 65.
Der Direktor handhabt die Polizey wäh-
rend der Sitzung, leitet die Beratschlagun-
gen , ernennt nach der Liste den speziel-
len Arzt für jeden Kranken, bestimmt die
ärztliche Behandlung definitiv, und alle Vor^
Schriften versieht er mit seiner Visa,
§. 66.
Der Apotheker darf nur diejenigen Vor-
schriften auf die Rechnung des Instituts
bringen, welche mit dem Paraph des Di-
rektors bezeichnet sind.
§. 67,
Der Direktor ernennt aus der Reihe der
Mitglieder, zwey Sekretäre,
§. 68.
Der erste Sekretär ist vorzüglich mit
der Redaktion des klinischen Protokolls
beaxiftragt,
§♦ 69.
Der zweite Sekretär ist bestimmt, die
klinische Correspondenz, zu beforgen.