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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1899 [1. Oktober 1898 - 1. Oktober 1899]

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dem 2. Mai 1896, mit dankbaren und verehrungsvollen
Wünschen für weiteres Gedeihen und weiteres Wirken zum
Segen der vaterländischen Kunst die leitenden Beamten der
Königlichen Museen zu Berlin“
gestiftet worden war. Die kostbare Gedenktafel, unter Leitung des
Direktors Professors Ernst Ewald in der Unterrichtsanstalt des
Kunstgewerbemuseums ausgeführt, bildet eine Zierde des grossen
Sitzungssaales der Akademie.
Auch in diesem Jahre haben die Stipendienfonds der Akademie
und der mit ihr verbundenen akademischen Unterrichtsanstalten
dankenswerte Bereicherungen erfahren.
Der Inhaber der Farbenfabrik von G. B. Moewes, A. F. Otto
Bernhardt hierselbst, hat am 7. August 1898 sich und seine Rechts-
nachfolger als Inhaber der Fabrik durch Errichtung der G. B. Moewes-
Stiftung verpflichtet, unbemittelten Studierenden der akademischen
Hochschule für die bildenden Künste alljährlich nach Bestimmung
ihres Direktors Malutensilien im buchmässigen Werte von 2000 M.
zur Verfügung zu stellen.
Nachdem der Gesamtsenat auf Grund seines Beschlusses vom
2. November sich für die Annahme dieser Stiftung im Interesse
der Hochschule für die bildenden Künste bestimmungsgemäss aus-
gesprochen hatte, ist durch Allerhöchste Kabinetsordre, d. d. Potsdam,
den 21. Dezember, zur Annahme der Stiftung auf Grund der Stiftungs-
urkunde und Statuten vom 7. August 1898 die landesherrliche
Genehmigung erteilt worden. (Siehe auch Seite 77.)

Die von dem Herrn Minister am 7. Juli 1897 erlassenen
Ausführungsbestimmungen über die Bildung ständiger Ausschüsse
des Senates der Akademie haben infolge des Beschlusses des
Gesamtsenates vom 21. Juni die Erweiterung erfahren, dass dem
Justitiar der Akademie anheimgestellt wird, jedem der bestehenden
Ausschüsse als stimmfähiges Mitglied beizutreten. Die Fach-
kommissionen haben in zahlreichen Sitzungen verschiedene zur
Begutachtung überwiesene Beratungsgegenstände vorgeprüft und
mannigfache Initiativanträge vorbereitet, die in der Folge von dem
Gesamtsenate, den Sektionen des Senates oder dem- Präsidium der
Akademie weiter verfolgt wurden.
 
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