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Fächer ausgeschrieben und aus derselben Veranlassung zum
13. April verlegt worden. Um den Absichten des Stifters in vollem
Umfange gerecht zu werden, erfolgte wegen ungenügender Beteiligung
eine nochmalige Verlegung des Einlieferungstermins auf den
17. Juni. Bis zu diesem Termine meldeten sich weitere vier
Bewerber. Von den ersten drei Konkurrenten hatten zwei ihre
Bewerbung nicht aufrecht erhalten. Unter den verbliebenen fünf
Konkurrenten trug der Maler Karl Johann Friedrich (Fritz)
Wilhelm Heinrich Rhein, am 20. März 1873 zu Stettin geboren,
den Sieg davon. Rhein hat seine Studien auf der Akademie in
Kassel begonnen und in Privatateliers in München beendet. Gegen-
wärtig ist Rhein in Berlin wohnhaft.
Für das Jahr 1900 ist die Ausschreibung der beiden Stipendien
der Michael Be ersehen Stiftungen auf Grund der Bekannt-
machungen vom 2. September zum 3. März erfolgt. Statutengemäss
haben zn konkurrieren:
a) bei der Ersten Stiftung: jüdische Maler aller Fächer,
b) bei der Zweiten Stiftung: Bildhauer ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses.
Für die Bewerber um den Preis der zweiten Stiftung wurden
als Aufgaben zur Wahl der Bewerber:
Eine runde Figur: „Wasser tragender älterer Mann“ oder
Ein skizzenhaft ausgeführtes Relief: „Tanz“
bestimmt.
1. Das Blechensche Legat.
Dieses Legat ist von der Wittwe des Landschaftsmalers Professors Karl
Blechen in ihrer letztwilligcn Verordnung vom 3. November 1844 ausgesetzr.
Zins auf Zins des gegenwärtig rund 34 600 M. betragenden Kapitalvermögens
werden diesem so lange zugeführt, bis aus den Zinsen des Kapitals die Bewilligung
fortgesetzter Unterstützungen für unbemittelte junge Landschaftsmaler zu ein-
jährigen Studienreisen nach Italien in Höhe von 1500 M. erfolgen kann. Gegen-
wärtig gelangt alle drei Jahre aus den Erträgen der Stiftung ein Betrag von
600 M. als Reiseunterstützung zur Verleihung. (Allerhöchste Bestimmung vom
23. Juni 1854.)
Während der Berichtszeit wurden in Verfolg des Senats-
beschlusses vom 5. Mai 1897 für die Ausschreibung des vorläufigen
Stipendiums das Statut vom 30. Juni beschlossen, demzufolge neben
einigen formalen Bedingungen für die Bewerbung festgesetzt
wurde, dass das Stipendium von 600 M. für Bewerber bestimmt
sein solle, die ihren Studien auf den mit der Akademie der Künste
verbundenen Unterrichtsanstalten, dem akademischen Meisteratelier
Fächer ausgeschrieben und aus derselben Veranlassung zum
13. April verlegt worden. Um den Absichten des Stifters in vollem
Umfange gerecht zu werden, erfolgte wegen ungenügender Beteiligung
eine nochmalige Verlegung des Einlieferungstermins auf den
17. Juni. Bis zu diesem Termine meldeten sich weitere vier
Bewerber. Von den ersten drei Konkurrenten hatten zwei ihre
Bewerbung nicht aufrecht erhalten. Unter den verbliebenen fünf
Konkurrenten trug der Maler Karl Johann Friedrich (Fritz)
Wilhelm Heinrich Rhein, am 20. März 1873 zu Stettin geboren,
den Sieg davon. Rhein hat seine Studien auf der Akademie in
Kassel begonnen und in Privatateliers in München beendet. Gegen-
wärtig ist Rhein in Berlin wohnhaft.
Für das Jahr 1900 ist die Ausschreibung der beiden Stipendien
der Michael Be ersehen Stiftungen auf Grund der Bekannt-
machungen vom 2. September zum 3. März erfolgt. Statutengemäss
haben zn konkurrieren:
a) bei der Ersten Stiftung: jüdische Maler aller Fächer,
b) bei der Zweiten Stiftung: Bildhauer ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses.
Für die Bewerber um den Preis der zweiten Stiftung wurden
als Aufgaben zur Wahl der Bewerber:
Eine runde Figur: „Wasser tragender älterer Mann“ oder
Ein skizzenhaft ausgeführtes Relief: „Tanz“
bestimmt.
1. Das Blechensche Legat.
Dieses Legat ist von der Wittwe des Landschaftsmalers Professors Karl
Blechen in ihrer letztwilligcn Verordnung vom 3. November 1844 ausgesetzr.
Zins auf Zins des gegenwärtig rund 34 600 M. betragenden Kapitalvermögens
werden diesem so lange zugeführt, bis aus den Zinsen des Kapitals die Bewilligung
fortgesetzter Unterstützungen für unbemittelte junge Landschaftsmaler zu ein-
jährigen Studienreisen nach Italien in Höhe von 1500 M. erfolgen kann. Gegen-
wärtig gelangt alle drei Jahre aus den Erträgen der Stiftung ein Betrag von
600 M. als Reiseunterstützung zur Verleihung. (Allerhöchste Bestimmung vom
23. Juni 1854.)
Während der Berichtszeit wurden in Verfolg des Senats-
beschlusses vom 5. Mai 1897 für die Ausschreibung des vorläufigen
Stipendiums das Statut vom 30. Juni beschlossen, demzufolge neben
einigen formalen Bedingungen für die Bewerbung festgesetzt
wurde, dass das Stipendium von 600 M. für Bewerber bestimmt
sein solle, die ihren Studien auf den mit der Akademie der Künste
verbundenen Unterrichtsanstalten, dem akademischen Meisteratelier