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Die mit der Akademie der Künste verbundenen Unterrichts-
anstalten sind die folgenden:
A. für die bildenden Künste:
1, die akademische Hochschule für die bildenden Künste,
2. die akademischen Meisterateliers (3 für Malerei, 1 für
Bildhauerei, 1 für Kupferstich und Radierung und 2 für
Architektur);
B. für die Musik:
1. die akademische Hochschule für Musik,
2. die akademischen Meisterschulen für musikalische Kom-
position (3),
3. das akademische Institut für Kirchenmusik.
Die Hochschulen und das Institut für Kirchenmusik haben
besondere Verwaltung.
In dem Wesen und der Einrichtung der Akademie der Künste
und der mit ihr verbundenen Unterrichtsanstalten sind innerhalb
der Berichtszeit Änderungen nicht erfolgt. Es wird deshalb auf
die in den Vorjahren (1893/94) gegebene ausführliche Darstellung
Bezug genommen. (Vgl. auch das durch Allerhöchste Ordre vom
19. Juni 1882 genehmigte Statut der Akademie der Künste.)
Die mit der Akademie der Künste verbundenen Unterrichts-
anstalten sind die folgenden:
A. für die bildenden Künste:
1, die akademische Hochschule für die bildenden Künste,
2. die akademischen Meisterateliers (3 für Malerei, 1 für
Bildhauerei, 1 für Kupferstich und Radierung und 2 für
Architektur);
B. für die Musik:
1. die akademische Hochschule für Musik,
2. die akademischen Meisterschulen für musikalische Kom-
position (3),
3. das akademische Institut für Kirchenmusik.
Die Hochschulen und das Institut für Kirchenmusik haben
besondere Verwaltung.
In dem Wesen und der Einrichtung der Akademie der Künste
und der mit ihr verbundenen Unterrichtsanstalten sind innerhalb
der Berichtszeit Änderungen nicht erfolgt. Es wird deshalb auf
die in den Vorjahren (1893/94) gegebene ausführliche Darstellung
Bezug genommen. (Vgl. auch das durch Allerhöchste Ordre vom
19. Juni 1882 genehmigte Statut der Akademie der Künste.)