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2. Die Professor Buchhorn-Stiftung.
(Buchhorn-Fonds.)
Derselbe ist ein Vermächtnis des früheren akademischen Lehrers und Vor-
stehers der Kupferstecherschule, Professors Kar 1 L u dwig Bernhard Christian
Buchhorn, an die Akademie der Künste, laut Testament vom 14. Juni 1853, in
Höhe von 30000 M. Von in früheren Jahren nicht verwendeten Zinseinnahmen
wurden im Laufe der Jahre im Ganzen 1500 M. konsolidierter Staatsanleihe an-
gekauft, sodass das Kapital der Stiftung sich gegenwärtig auf 31500 M. beläuft.
Die Zinsen sind für hülfsbedürftige Künstler bestimmt.
Während der Berichtszeit wurden bewilligt:
a) eine laufende, in vierteljährlichen Raten zahlbare
Unterstützung in Höhe von. 400 M.
b) eine einmalige Unterstützung in Höhe von . . 300 M.
Im Ganzen: 700 M.
3. Das Legat der Frau Philippine Emilie Bertha Toepffer
vom Jahre 1889.
Von der am 14. August 1388 zu Berlin verstorbenen Witwe Philippine
Emilie Bertha Toepffer, geborenen Meyer h off, ist der Akademie der Künste
mittels Testamentes vom 27./28. September 1885 ein Legat von 9000 Mark zur
Verwendung für hülfsbedürftige Künstler, namentlich Maler, vermacht worden,
zu dessen Annahme durch den Allerhöchsten Erlass vom 18. April 1889 der
Akademie die landesherrliche Genehmigung erteilt worden ist.
Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit aus 9000 Mark S'/b prozentiger
konsolidierter Staatsanleihe.
Während der Berichtszeit wurden aus den verfügbaren Mitteln
drei bedürftige Maler unterstützt.
4. Die Louis Theodor Gouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass aus den Einkünften desselben alljährlich einem
würdigen und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine
Pension gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer von
900 Mark konnten 9300 Mark konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden. Die
Verwendung der Zinsen erfolgt nach Massgabe des Statuts der Akademie der
Künste auf Vorschlag des Senates, bezw. der Senatssektion für Musik.
Während der Berichtszeit hat eine Verwendung der Zinsen-
einnahmen nicht stattgefunden.
5. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1861 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der Akademie
der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der Akademie der
Künste durch Testament vom 21. März 1869 ein Legat von 18 000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass die Zinsen desselben nach dem Ableben gewisser
2. Die Professor Buchhorn-Stiftung.
(Buchhorn-Fonds.)
Derselbe ist ein Vermächtnis des früheren akademischen Lehrers und Vor-
stehers der Kupferstecherschule, Professors Kar 1 L u dwig Bernhard Christian
Buchhorn, an die Akademie der Künste, laut Testament vom 14. Juni 1853, in
Höhe von 30000 M. Von in früheren Jahren nicht verwendeten Zinseinnahmen
wurden im Laufe der Jahre im Ganzen 1500 M. konsolidierter Staatsanleihe an-
gekauft, sodass das Kapital der Stiftung sich gegenwärtig auf 31500 M. beläuft.
Die Zinsen sind für hülfsbedürftige Künstler bestimmt.
Während der Berichtszeit wurden bewilligt:
a) eine laufende, in vierteljährlichen Raten zahlbare
Unterstützung in Höhe von. 400 M.
b) eine einmalige Unterstützung in Höhe von . . 300 M.
Im Ganzen: 700 M.
3. Das Legat der Frau Philippine Emilie Bertha Toepffer
vom Jahre 1889.
Von der am 14. August 1388 zu Berlin verstorbenen Witwe Philippine
Emilie Bertha Toepffer, geborenen Meyer h off, ist der Akademie der Künste
mittels Testamentes vom 27./28. September 1885 ein Legat von 9000 Mark zur
Verwendung für hülfsbedürftige Künstler, namentlich Maler, vermacht worden,
zu dessen Annahme durch den Allerhöchsten Erlass vom 18. April 1889 der
Akademie die landesherrliche Genehmigung erteilt worden ist.
Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit aus 9000 Mark S'/b prozentiger
konsolidierter Staatsanleihe.
Während der Berichtszeit wurden aus den verfügbaren Mitteln
drei bedürftige Maler unterstützt.
4. Die Louis Theodor Gouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass aus den Einkünften desselben alljährlich einem
würdigen und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine
Pension gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer von
900 Mark konnten 9300 Mark konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden. Die
Verwendung der Zinsen erfolgt nach Massgabe des Statuts der Akademie der
Künste auf Vorschlag des Senates, bezw. der Senatssektion für Musik.
Während der Berichtszeit hat eine Verwendung der Zinsen-
einnahmen nicht stattgefunden.
5. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1861 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der Akademie
der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der Akademie der
Künste durch Testament vom 21. März 1869 ein Legat von 18 000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass die Zinsen desselben nach dem Ableben gewisser