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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1900 [1. Oktober 1899 - 1. Oktober 1900]

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Von ihnen trug
Joseph Limburg,
am 10. Juli 1874 zu Hanau a. M. geboren und gegenwärtig in Berlin
wohnhaft, den Preis davon. Limburg hat seine künstlerische Aus-
bildung auf der Zeichenakademie in Hanau begonnen und nach
vorübergehenden Beschäftigungen in kunstgewerblichen und Künstler-
ateliers in Wien auf der hiesigen akademischen Hochschule für die
bildenden Künste vom Wintersemester 1895/1896 ab fortgesetzt.
Für das Jahr 1901 ist mit Genehmigung des Kuratoriums der
Michael Beerschen Stiftungen die Ausschreibung der beiden Stipendien
der Michael Beerschen Stiftungen für Michaelis 1901/1902 auf Grund
der Statuten:
a) bei der Ersten Stiftung für jüdische Bildhauer,
b) bei der Zweiten Stiftung für Musiker ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses
erfolgt.
Das Stipendium der Ersten Stiftung ist laut Bekanntmachung
vom 20. August 1900 zum 1. März 1901 ausgeschrieben worden.
Für die Konkurrenten wurde als Aufgabe gestellt:
„Bergleute tragen einen verwundeten Genossen aus
der Tiefe ans Licht“.
Der Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung ist laut Be-
kanntmachung vom 18. Juni zum 1. Dezember 1900 ausgeschrieben,
und es ist als Aufgabe für diese Bewerbung
„eine viersätzige Symphonie in klassischer Form“
bestimmt worden, während die Zuerkennung des Preises für den
Monat Februar 1901 in Aussicht genommen ist.

Das Blechensche Legat.
Dieses Legat ist von der Witwe des Landschaftsmalers Professors Karl
Blechen in ihrer letztwilligen Verordnung vom 3. November 1844 ausgesetzt.
Zins auf Zins des gegenwärtig rund 34800 M. betragenden Kapitalvermögens
werden diesem so lange zugeführt, bis aus den Zinsen des Kapitals die Bewilligung
fortgesetzter Unterstützungen für unbemittelte junge Landschaftsmaler zu ein-
jährigen Studienreisen nach Italien in Höhe von 1500 M. erfolgen kann. Gegen-
wärtig gelangt alle drei Jahre aus den Erträgen der Stiftung ein Betrag von
600 M. als Reiseunterstützung zur Verleihung. (Allerhöchste Bestimmung vom
23. Juni 1854.)
Für die Ausschreibung und Verleihung des vorläufigen Stipendiums gelten
die vom Senate beschlossenen Satzungen vom 30. Juni 1899, genehmigt vom vor-
geordneten Ministerium am 9. August 1899.
 
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