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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1900 [1. Oktober 1899 - 1. Oktober 1900]

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und Eduard von Gebhardt in Düsseldorf gedachte die Hoch-
schule durch Glückwunschtelegramme.
Während der Berichtszeit fand eine weitere Vermehrung der
im Interesse der Hochschule bestehenden Stiftungen statt, indem
infolge der testamentarischen Bestimmungen der Gräfin Lüttichau
vom 22. Mai 1861, die in diesem Jahre bestätigt wurden, die
Albert Louis Funksche Stiftung
mit einem Kapitalvermögen von 30 000 M. ins Leben getreten ist.
Der Jahresbericht der Hochschule bringt nachfolgende Haupt-
bestimmungen :
Statuten der Albert Louis Funkschen Stiftung.
Da die Erfahrung lehrt, dass von der Natur mit einem ausgezeichneten
Talent begabte Künstler öfters wegen Mangels der zu ihrer Ausbildung er-
forderlichen Mittel mehr oder minder verkümmert sind, so widme ich hiermit ein
Kapital von zehntausend Thalern zu einer Stiftung, die den Namen
Albert Louis Funksche Stiftung
führen soll.
Die Zinsen des Kapitals sollen zur künstlerischen Ausbildung unbemittelter
Maler und Bildhauer, welche ein hervorragendes Talent besitzen, verwandt
werden. Es ist jedoch unerlässliche Bedingung, dass nur solche Talente zu dem
Genuss dieser Stiftung gelangen dürfen, denen die Erfindungskraft innewohnt,
durch Darstellung menschlicher Gestalten geistige Beziehungen von Bedeutung
zum schönen künstlerischen Ausdruck zu bringen.
Hieraus erhellt, dass in der Malerei nur die Historien- und höchstens die
Genre-Maler, insofern sie menschliche Figuren darstellen, in der Bildhauerei aber
nur solche zugelassen werden können, welche in Rundwerken wie in erhabener
Arbeit Gruppen bilden.
Um aber mit Sicherheit zu erreichen, dass nur solche junge Künstler des
Genusses dieser Stiftung teilhaft 'werden, welche obige Bedingungen wirklich er-
füllen, indem nichts meiner Absicht ferner liegt, als durch diese Stiftung die Zahl
der Künstler zu vermehren, welche sich der Kunst ohne eine bedeutende Begabung
widmen, sehe ich mich zu folgenden Bestimmungen veranlasst.
Ein Jeder, welcher sich zum Genuss dieser Stiftung meldet, muss so weit in
seiner Ausbildung zum Künstler vorgeschritten sein, dass er im Stande ist, durch
Zeichnungen zu beweisen, dass ihm jene oben angedeutete unerlässliche Gabe der
Erfindung innewohnt.
Er muss ferner Zeugnisse seines Fleisses und seiner Unbescholtenheit in
seiner bürgerlichen Stellung beibringen.
Wenn er in diesen Beziehungen dem weiter gedachten Prüfungskomitee Genüge
geleistet hat, so darf ihm das Stipendium auf vier Jahre verliehen werden.
Er muss sich dagegen verpflichten, so lange er im Genüsse des Stipendii
ist, alljährlich eine Arbeit einzuschicken, aus welcher das Komitee seine Fort-
schritte beurteilen kann etc.
Berlin, den 22. Mai 1861.
Pauline Albertine Gräfin Lüttichau
geb. Dortu.
 
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