73
5. Die Louis Theodor Gouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10 000 Mk. mit
der Bestimmung vermacht, dafs aus den Einkünften desselben alljährlich
einem würdigen und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede,
eine Pension gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer
von 900 Mk. konnten 9300 Mk. konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden.
Durch Allerhöchsten Erlafs vom 24. Oktober 1898 ist der Akademie
der Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der Zuwendung
erteilt worden.
Die Verwendung der Zinsen erfolgt nach Mafsgabe des Statuts der Aka-
demie der Künste auf Vorschlag des Senates bezw. der Senatssektion für Musik.
Die in diesem Jahre verfügbaren Mittel mit 327 Mk. 50 Pf.
wurden einem Orchestermusiker als Pension bewilligt.
6. Die Dr. Hugo Raussendorff-Stiftung.
(Siehe Seite 77 und 84.)
Aus den Mitteln dieser Stiftung, die in dem Jahre April
1903/1904 vornehmlich zur Bewilligung von Unterstützungen
bestimmt sind, wurde während der Berichtszeit einem Maler
eine aufserordentliche Unterstützung in Höhe von 350 Mk.
bewilligt.
Uber das Ergebnis der während der Berichtszeit von dem
Senate der Akademie der Künste ausgeschriebenen Wett-
bewerbe ist folgendes zu berichten:
A. Stiftungen, der Akademie. Preis-
„ r , , . . . be Werbungen.
1. Der grolse akademische Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 Mk. zu einer
einjährigen Studienreise nebst 300 Mk. Reisekosten-Entschädigung für dem
preufsischen Untertanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten
zur Ausschreibung. Maler und Bildhauer haben in erster Linie Italien zu
ihrem Reiseziele zu machen, Architekten nur dann, wenn sie es noch nicht
studienhalber besucht haben. Der Preis wird verliehen vom Senat und den
sämtlichen in Preufsen wohnenden Mitgliedern der Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste. Vergleiche das Statut für die Konkurrenz
um den Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete der bildenden Künste vom
10. Februar 1892 und die »Nachrichten für die Stipendiaten der Königlichen
Akademie der Künste, die den Grofsen Staatspreis gewonnen haben«, vom
2. November 1898.
Für das Jahr 1903 waren die Wettbewerbe um den
Grofsen Staatspreis nach Mafsgabe der Bedingungen vom
5. Die Louis Theodor Gouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10 000 Mk. mit
der Bestimmung vermacht, dafs aus den Einkünften desselben alljährlich
einem würdigen und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede,
eine Pension gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer
von 900 Mk. konnten 9300 Mk. konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden.
Durch Allerhöchsten Erlafs vom 24. Oktober 1898 ist der Akademie
der Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der Zuwendung
erteilt worden.
Die Verwendung der Zinsen erfolgt nach Mafsgabe des Statuts der Aka-
demie der Künste auf Vorschlag des Senates bezw. der Senatssektion für Musik.
Die in diesem Jahre verfügbaren Mittel mit 327 Mk. 50 Pf.
wurden einem Orchestermusiker als Pension bewilligt.
6. Die Dr. Hugo Raussendorff-Stiftung.
(Siehe Seite 77 und 84.)
Aus den Mitteln dieser Stiftung, die in dem Jahre April
1903/1904 vornehmlich zur Bewilligung von Unterstützungen
bestimmt sind, wurde während der Berichtszeit einem Maler
eine aufserordentliche Unterstützung in Höhe von 350 Mk.
bewilligt.
Uber das Ergebnis der während der Berichtszeit von dem
Senate der Akademie der Künste ausgeschriebenen Wett-
bewerbe ist folgendes zu berichten:
A. Stiftungen, der Akademie. Preis-
„ r , , . . . be Werbungen.
1. Der grolse akademische Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 Mk. zu einer
einjährigen Studienreise nebst 300 Mk. Reisekosten-Entschädigung für dem
preufsischen Untertanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten
zur Ausschreibung. Maler und Bildhauer haben in erster Linie Italien zu
ihrem Reiseziele zu machen, Architekten nur dann, wenn sie es noch nicht
studienhalber besucht haben. Der Preis wird verliehen vom Senat und den
sämtlichen in Preufsen wohnenden Mitgliedern der Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste. Vergleiche das Statut für die Konkurrenz
um den Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete der bildenden Künste vom
10. Februar 1892 und die »Nachrichten für die Stipendiaten der Königlichen
Akademie der Künste, die den Grofsen Staatspreis gewonnen haben«, vom
2. November 1898.
Für das Jahr 1903 waren die Wettbewerbe um den
Grofsen Staatspreis nach Mafsgabe der Bedingungen vom