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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1903 [1. Oktober 1902 - 1. Oktober 1903]

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C. Die für das Jahr 1904 fälligen Grofsen Staatspreise
sind nach Mafsgabe der Bedingungen vom 20. August
für Architekten und Maler
ausgeschrieben worden. Der Bew’erbungstermin ist auf den
20. Februar festgesetzt worden.
2. Die von Rohrsche Stiftung.
Die Stiftung wurde von dem am n. Februar 1869 in Berlin verstorbenen
Kammergerichts - Assessor a. D. Philipp von Rohr errichtet. Das für
deutsche Maler, Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium im Betrage
von 4500 Mk. zu einer einjährigen Studienreise wird verliehen, sobald der
Zinsbestand des ursprünglich 45 000 Mk. betragenden Stiftungsvermögens es
zuläfst. Das Preisgericht bilden die Mitglieder des Senats und der Genossen-
schaft der Ordentlichen Mitglieder, Sektion für die bildenden Künste. Die
Vertretung der Stiftung und die Verwaltung des der Akademie der Künste
gehörigen Vermögens geschieht durch ein Kuratorium. Vergleiche Statut der
Stiftung vom 22. Februar 1871.
Das Stiftungskuratorium wird gegenwärtig aus dem
Präsidenten der Akademie H. Ende, dem Ersten Ständigen
Sekretär Professor Dr. Wolfgang von Oettingen und dem
Professor Paul Meyerheim gebildet.
Nachdem inzwischen der Zinsenbestand so weit ange-
wachsen ist, dafs wiederum ein Stipendium zur Verleihung
kommen kann, wurde laut Bekanntmachung vom 20. August
der Wettbewerb für Maler aller Fächer (Historie, Genre,
Landschaft usw.) eröffnet und der Bewerbungstermin auf den
1. März 1904 angesetzt.
3. Die Dr. Paul Schultze-Stiftung.
Die Stiftung ist errichtet von dem am 16. Mai 1883 in Berlin verstorbenen
Rentier Carl Christian Ludwig Schultze und seiner am 17. Oktober 1880
zu Schandau verstorbenen Ehefrau JohanneWilhelmineAuguste, geborenen
Sumpleck, in deren Testament die Hälfte ihres dereinstigen Nachlasses der
Akademie der Künste mit der Verpflichtung zur Errichtung eines Stipendienfonds
unter dem Namen: »Dr. Paul Schultze-Stiftung« verschrieben worden ist. Der
Preis der Stiftung beträgt z. Z. jährlich 3000 Mk. zum Zweck einer Studienreise
nach Italien und ist für deutsche Bildhauer bestimmt, die als immatrikulierte
Schüler dem Studium der Bildhauerkunst in dem akademischen Meisteratelier
für Bildhauerei oder bei der akademischen Hochschule für die bildenden Künste
noch obliegen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt durch den Senat der
Akademie unter Zuziehung der der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder
angehörenden Bildhauer. Die preisgekrönte Lösung der Aufgabe geht in das
Eigentum der Akademie über. Vergl. Statut der Stiftung vom 12. Dezember 1888
und 3.Januar 1889.
 
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