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Schlüsse und der auf Grund derselben zu erstattenden
Berichte, zu erlassenden Bekanntmachungen usw.,
2. die Bearbeitung der administrativen Geschäfte der Ge-
samtakademie und der Senatssektion für die bildenden
Künste sowie die Fürsorge für die Ausführung der Ge-
schäfte der Genossenschaft der Mitglieder der Akademie
und ihrer Sektionen,
3. die Geschäfte des Kassenkurators der Akademie.
Der Erste Ständige Sekretär ist der nächste Dienst-
vorgesetzte der Subaltern- und Unterbeamten der Gesamt-
akademie.
Urkunden über Rechtsgeschäfte, die die Akademie gegen
Dritte verpflichten sollen, sind von dem Präsidenten und dem
Ersten Ständigen Sekretär zu vollziehen.
Zum Geschäftskreis des Zweiten Ständigen Sekretärs
gehören zur Zeit nur die Angelegenheiten der Senatssektion
für Musik.
Senat.
Der Senat ist technische Kunstbehörde und künstlerischer
Beirat des Ministers. Er ist berufen, das Kunstleben zu
beobachten und Anträge im Interesse desselben an den Minister
zu stellen, beziehungsweise mit seinem Gutachten zu über-
mitteln.
Er beschliefst über die Angelegenheiten der Akademie
als juristische Person und über ihre Verwaltung, soweit diese
nicht anderen Organen übertragen ist.
Seine Mitglieder werden vom Minister berufen; diese Be-
rufung erfolgt teils auf Grund von Wahlen der Genossenschaft
der Ordentlichen Mitglieder, teils auf Grund amtlicher Stellungen
bei der Akademie und bei andern Kunst- und Verwaltungs-
behörden Berlins.
Diejenigen Senatoren, die dem Senat als Inhaber eines
bestimmten Amtes angehören, werden für die Dauer ihrer Amts-
führung, die übrigen jedesmal auf drei Jahre, vom 1. Oktober
an gerechnet, berufen.
Der Senat der Akademie zerfällt in zwei Sektionen, eine
für die bildenden Künste und eine für Musik.
Schlüsse und der auf Grund derselben zu erstattenden
Berichte, zu erlassenden Bekanntmachungen usw.,
2. die Bearbeitung der administrativen Geschäfte der Ge-
samtakademie und der Senatssektion für die bildenden
Künste sowie die Fürsorge für die Ausführung der Ge-
schäfte der Genossenschaft der Mitglieder der Akademie
und ihrer Sektionen,
3. die Geschäfte des Kassenkurators der Akademie.
Der Erste Ständige Sekretär ist der nächste Dienst-
vorgesetzte der Subaltern- und Unterbeamten der Gesamt-
akademie.
Urkunden über Rechtsgeschäfte, die die Akademie gegen
Dritte verpflichten sollen, sind von dem Präsidenten und dem
Ersten Ständigen Sekretär zu vollziehen.
Zum Geschäftskreis des Zweiten Ständigen Sekretärs
gehören zur Zeit nur die Angelegenheiten der Senatssektion
für Musik.
Senat.
Der Senat ist technische Kunstbehörde und künstlerischer
Beirat des Ministers. Er ist berufen, das Kunstleben zu
beobachten und Anträge im Interesse desselben an den Minister
zu stellen, beziehungsweise mit seinem Gutachten zu über-
mitteln.
Er beschliefst über die Angelegenheiten der Akademie
als juristische Person und über ihre Verwaltung, soweit diese
nicht anderen Organen übertragen ist.
Seine Mitglieder werden vom Minister berufen; diese Be-
rufung erfolgt teils auf Grund von Wahlen der Genossenschaft
der Ordentlichen Mitglieder, teils auf Grund amtlicher Stellungen
bei der Akademie und bei andern Kunst- und Verwaltungs-
behörden Berlins.
Diejenigen Senatoren, die dem Senat als Inhaber eines
bestimmten Amtes angehören, werden für die Dauer ihrer Amts-
führung, die übrigen jedesmal auf drei Jahre, vom 1. Oktober
an gerechnet, berufen.
Der Senat der Akademie zerfällt in zwei Sektionen, eine
für die bildenden Künste und eine für Musik.