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Der Künstlerschaft von Düsseldorf ist eine entsprechende Beteiligung an der
Leitung eingeräumt worden.
Die Leitung der Ausstellungen liegt im besonderen einer Ausstellungs-
Kommission ob. Diese besteht aus sechs in Berlin ansässigen Mitgliedern der
akademischen Genossenschaft und sechs Mitgliedern des Vereins Berliner
Künstler, die von jeder dieser Körperschaften zu wählen sind. Die Wahl
erfolgt jedes Jahr im November.
Der Künstlerschaft von Düsseldorf bleibt vorbehalten, ebenfalls drei
Mitglieder in die Ausstellungs-Kommission zu ntsenden. Die Bestimmung
über die Wahl derselben ist dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten vorbehalten.
Die Ausstellungs-Kommission wählt aus ihrer Mitte ihren Vorsitzenden
mit einfacher Stimmenmehrheit und ordnet ihre Geschäfte selbständig.
Die übrigen Kommissionen (Jury, Hängekommission usw.) werden
ebenfalls zu gleichen Teilen von der akademischen Genossenschaft und dem
Verein Berliner Künstler bestellt unter Hinzutritt je eines Düsseldorfer Künstlers.
Der Garantiefonds, der für jeden der beiden Teile nicht über 100000 Mk.
betragen soll, wird von der Akademie der Künste zu Berlin und vom Verein
Berliner Künstler übernommen und bereitgestellt.
Aus den etwaigen Überschüssen zahlt die Ausstellungs-Kommission eine
je nach der sich ergebenden Einnahme zu bemessende Summe bis zum Höchst-
beträge von 5000 Mk. an den Berliner Künstler-Unterstützungsverein und bis
zum Höchstbetrage von 2000 Mk. an den Düsseldorfer Künstler-Unter-
stützungsverein.
Die weiteren Überschüsse stehen dem Verein Berliner Künstler und der
Genossenschaft der Akademie je zur Hälfte zu, jedoch wird die der letzteren
zustehende Hälfte zu Ankäufen von Kunstwerken auf der nächstfolgenden
Ausstellung verwendet behufs Abgabe an Staats- und Provinzialsammlungen
oder öffentliche Gebäude.
Für die Veranstaltung gröfserer internationaler Ausstellungen mit ge-
schlossener Vertretung der beteiligten Länder sind besondere Bestimmungen
vorbehalten worden.
Die Ehrenmitglieder werden, während die Ordentlichen
Mitglieder in jeder Sektion getrennt gewählt werden, von den
vereinten Abteilungen der Genossenschaft gewählt. Zu Ehren-
mitgliedern der Akademie können hervorragende Künstlerinnen
und auch Personen, die, ohne Künstler zu sein, sich um die
Akademie oder die Kunst im allgemeinen Verdienste erworben
haben, gewählt werden. Die Ehrenmitglieder nehmen an den
Rechten und Pflichten der Ordentlichen Mitglieder nicht teil.
Verwaltung.
Der grofse akademische Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 Mk. zu einer
einjährigen Studienreise nebst 300 Mk. Reisekosten-Entschädigung für dem
Der Künstlerschaft von Düsseldorf ist eine entsprechende Beteiligung an der
Leitung eingeräumt worden.
Die Leitung der Ausstellungen liegt im besonderen einer Ausstellungs-
Kommission ob. Diese besteht aus sechs in Berlin ansässigen Mitgliedern der
akademischen Genossenschaft und sechs Mitgliedern des Vereins Berliner
Künstler, die von jeder dieser Körperschaften zu wählen sind. Die Wahl
erfolgt jedes Jahr im November.
Der Künstlerschaft von Düsseldorf bleibt vorbehalten, ebenfalls drei
Mitglieder in die Ausstellungs-Kommission zu ntsenden. Die Bestimmung
über die Wahl derselben ist dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten vorbehalten.
Die Ausstellungs-Kommission wählt aus ihrer Mitte ihren Vorsitzenden
mit einfacher Stimmenmehrheit und ordnet ihre Geschäfte selbständig.
Die übrigen Kommissionen (Jury, Hängekommission usw.) werden
ebenfalls zu gleichen Teilen von der akademischen Genossenschaft und dem
Verein Berliner Künstler bestellt unter Hinzutritt je eines Düsseldorfer Künstlers.
Der Garantiefonds, der für jeden der beiden Teile nicht über 100000 Mk.
betragen soll, wird von der Akademie der Künste zu Berlin und vom Verein
Berliner Künstler übernommen und bereitgestellt.
Aus den etwaigen Überschüssen zahlt die Ausstellungs-Kommission eine
je nach der sich ergebenden Einnahme zu bemessende Summe bis zum Höchst-
beträge von 5000 Mk. an den Berliner Künstler-Unterstützungsverein und bis
zum Höchstbetrage von 2000 Mk. an den Düsseldorfer Künstler-Unter-
stützungsverein.
Die weiteren Überschüsse stehen dem Verein Berliner Künstler und der
Genossenschaft der Akademie je zur Hälfte zu, jedoch wird die der letzteren
zustehende Hälfte zu Ankäufen von Kunstwerken auf der nächstfolgenden
Ausstellung verwendet behufs Abgabe an Staats- und Provinzialsammlungen
oder öffentliche Gebäude.
Für die Veranstaltung gröfserer internationaler Ausstellungen mit ge-
schlossener Vertretung der beteiligten Länder sind besondere Bestimmungen
vorbehalten worden.
Die Ehrenmitglieder werden, während die Ordentlichen
Mitglieder in jeder Sektion getrennt gewählt werden, von den
vereinten Abteilungen der Genossenschaft gewählt. Zu Ehren-
mitgliedern der Akademie können hervorragende Künstlerinnen
und auch Personen, die, ohne Künstler zu sein, sich um die
Akademie oder die Kunst im allgemeinen Verdienste erworben
haben, gewählt werden. Die Ehrenmitglieder nehmen an den
Rechten und Pflichten der Ordentlichen Mitglieder nicht teil.
Verwaltung.
Der grofse akademische Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 Mk. zu einer
einjährigen Studienreise nebst 300 Mk. Reisekosten-Entschädigung für dem