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2i. Januar 1857 ist der Akademie der Künste die landesherrliche Genehmigung
zur Annahme des Legates erteilt worden. Von in früheren Jahren nicht ver-
wendeten Zinseinnahmen wurden im Laufe der Jahre im ganzen 2000 Mk.
konsolidierter Staatsanleihe angekauft, so dafs das Kapital der Stiftung sich
gegenwärtig auf 32 000 Mk. beläuft.
4. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1862 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der
Akademie der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der
Akademie der Künste durch Testament vom 21. März 1861 ein Legat von
18 000 Mk. mit der Bestimmung vermacht, dafs die Zinsen desselben nach
dem Ableben gewisser, beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Ver-
wandten desselben zur Unterstützung hilfsbedürftiger bildender Künstler oder
deren Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Mittels Allerhöchster Ordre vom 25. Oktober 1862 ist der Akademie der
Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme des Legates erteilt
worden.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital
von 18000 Mk. ist gegenwärtig in pommerschen 3P2 prozentigen neuland-
schaftlichen Pfandbriefen angelegt.
5. Die von Rohrsche Stiftung.
Der am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbene Kammergerichts-Assessor a.D.
Philipp von Rohr hat der Akademie der Künste ein Legat von 45 000 Mk.
zur Gründung eines Reisestipendiums für einen talentvollen deutschen Künstler
hinterlassen.
Diese Zuwendung hat durch Allerhöchsten Erlafs vom 2. Juni 1869 die
landesherrliche Genehmigung erhalten.
Das für deutsche Maler, Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium
im Betrage von 4500 Mk. zu einer einjährigen Studienreise wird verliehen, so-
bald der Zinsbestand des jetzt 53 500 Mk. betragenden Stiftungsvermögens es
zuläfst. Das Preisgericht bilden die Mitglieder des Senats und der Genossen-
schaft der Ordentlichen Mitglieder, Sektion für die bildenden Künste. Die
Vertretung der Stiftung und die Verwaltung des der Akademie der Künste
gehörigen Vermögens geschieht namens derselben durch ein Kuratorium.
Statut der Stiftung vom 22. Februar 1871.
6. Das Konsul Johann Friedrich Maurersche Legat.
Der am 8. Juni 1876 zu Berlin verstorbene russische Generalkonsul a. D.
Johann Friedrich Maurer hat der Akademie ein Legat von 4500 Mk. aus-
gesetzt, dessen Zinsen alljährlich als ein Stipendium an einen hilfsbedürftigen
Maler zur Ausbildung seiner Studien ausgezahlt werden sollen. Das Vermögen
der Stiftung beträgt zur Zeit 5300 Mk. Der Stiftung ist unter dem 10. Fe-
bruar 1877 die landesherrliche Genehmigung erteilt w'orden.
7. Die Dr. Paul Schultze-Stiftung.
Der am 16. Mai 1883 in Berlin verstorbene Rentier Carl Christian
Ludwig Schultze und seine am 17. Oktober 1880 zu Schandau verstorbene
2i. Januar 1857 ist der Akademie der Künste die landesherrliche Genehmigung
zur Annahme des Legates erteilt worden. Von in früheren Jahren nicht ver-
wendeten Zinseinnahmen wurden im Laufe der Jahre im ganzen 2000 Mk.
konsolidierter Staatsanleihe angekauft, so dafs das Kapital der Stiftung sich
gegenwärtig auf 32 000 Mk. beläuft.
4. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1862 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der
Akademie der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der
Akademie der Künste durch Testament vom 21. März 1861 ein Legat von
18 000 Mk. mit der Bestimmung vermacht, dafs die Zinsen desselben nach
dem Ableben gewisser, beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Ver-
wandten desselben zur Unterstützung hilfsbedürftiger bildender Künstler oder
deren Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Mittels Allerhöchster Ordre vom 25. Oktober 1862 ist der Akademie der
Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme des Legates erteilt
worden.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital
von 18000 Mk. ist gegenwärtig in pommerschen 3P2 prozentigen neuland-
schaftlichen Pfandbriefen angelegt.
5. Die von Rohrsche Stiftung.
Der am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbene Kammergerichts-Assessor a.D.
Philipp von Rohr hat der Akademie der Künste ein Legat von 45 000 Mk.
zur Gründung eines Reisestipendiums für einen talentvollen deutschen Künstler
hinterlassen.
Diese Zuwendung hat durch Allerhöchsten Erlafs vom 2. Juni 1869 die
landesherrliche Genehmigung erhalten.
Das für deutsche Maler, Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium
im Betrage von 4500 Mk. zu einer einjährigen Studienreise wird verliehen, so-
bald der Zinsbestand des jetzt 53 500 Mk. betragenden Stiftungsvermögens es
zuläfst. Das Preisgericht bilden die Mitglieder des Senats und der Genossen-
schaft der Ordentlichen Mitglieder, Sektion für die bildenden Künste. Die
Vertretung der Stiftung und die Verwaltung des der Akademie der Künste
gehörigen Vermögens geschieht namens derselben durch ein Kuratorium.
Statut der Stiftung vom 22. Februar 1871.
6. Das Konsul Johann Friedrich Maurersche Legat.
Der am 8. Juni 1876 zu Berlin verstorbene russische Generalkonsul a. D.
Johann Friedrich Maurer hat der Akademie ein Legat von 4500 Mk. aus-
gesetzt, dessen Zinsen alljährlich als ein Stipendium an einen hilfsbedürftigen
Maler zur Ausbildung seiner Studien ausgezahlt werden sollen. Das Vermögen
der Stiftung beträgt zur Zeit 5300 Mk. Der Stiftung ist unter dem 10. Fe-
bruar 1877 die landesherrliche Genehmigung erteilt w'orden.
7. Die Dr. Paul Schultze-Stiftung.
Der am 16. Mai 1883 in Berlin verstorbene Rentier Carl Christian
Ludwig Schultze und seine am 17. Oktober 1880 zu Schandau verstorbene