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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1904 [1. Oktober 1903 - 1. Oktober 1904]

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Stammvermögen von 10000 Mk., geschenkt der Akademie der Künste, er-
richtet.
Die Zinsen des Stiftungskapitals sind alljährlich nach Abzug der Ver-
waltungskosten
einer armen, jungen, talentvollen, fleifsigen und strebsamen jüdischen
Schülerin der akademischen Hochschule für Musik, die sich der
Gesangskunst widmet,
als Stipendium zu ihrer weiteren Ausbildung zu gewähren.
Bei etwaigem Mangel an derartigen Bewerberinnen können in zweiter Linie
Kompositionsschülerinnen der akademischen Meisterschulen für musi-
kalische Komposition
oder endlich
solche Bewerberinnen berücksichtigt werden, die auf der Hochschule
für Musik sich für das Klavier oder ein anderes Instrument ausbilden.
Nicht verliehene Stipendienbeträge werden dem Kapitalvermögen wieder
zugeführt.
Die Ausschreibung des Stipendiums hat stets am 2. Dezember, die Aus-
zahlung desselben am 5- Mai zu erfolgen.
Der Akademie der Künste ist zur Annahme der Stiftung durch Aller-
höchste Ordre, de dato Neues Palais, den 24. November 1902, die landes-
herrliche Genehmigung erteilt worden.
Das Kapitalvermögen der Stiftung besteht zur Zeit aus 10000 Mk.
Anteilscheinen der 3i/g prozentigen Berliner Stadtanleihe von 1892.
13. Die Stiftung der Stadt Charlottenburg.
Die städtischen Behörden Charlottenburgs haben am 29. Oktober 1902
aus Anlafs der Verlegung der akademischen Unterrichtsanstalten von Berlin
in die auf dem Gemeindegebiete von Charlottenburg belegenen Neubauten
der Akademie der Künste schenkungsweise einen Betrag von 30 000 Mk. mit
der Bestimmung überwiesen, dafs die Zinsen des Kapitalvermögens
a) zur Hälfte zugunsten von Schülern oder Schülerinnen der akademischen
Hochschule für die bildenden Künste in Charlottenburg oder der
Meisterateliers,
b) zur andern Hälfte zugunsten von Schülern oder Schülerinnen der
akademischen Hochschule für Musik in Charlottenburg oder der
Meisterschulen,
und zwar in beiden Fällen entweder zu allgemeinen Unterstützungen
an Bedürftige oder zu Reisestipendien oder Preisen oder andern Aus-
zeichnungen für hervorragende Leistungen nach dem freien Ermessen
des Senats der Akademie der Künste verwendet werden sollen.
Aufser den Schülern, die den genannten Hochschulen oder Meister-
ateliers oder Meisterschulen angehören, können nach dem Ermessen
des Senats auch solche Personen bedacht werden, die den erwähnten
Anstalten als Schüler früher angehört haben, wenn seit dem Verlassen
der Anstalt und dem Zeitpunkt der Beschlufsfassung über die Zu-
wendung nicht mehr als zwei Jahre verflossen sind.
Mittels Allerhöchsten Erlasses de dato Neues Palais, den 15. Dezember
1902 ist der Akademie der Künste zur Annahme der Stiftung die landesherrliche
Genehmigung erteilt worden.
 
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