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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1904 [1. Oktober 1903 - 1. Oktober 1904]

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Dr. Max Bruch, konnte nach Ablauf seines Erholungsurlaubes
vom i. Mai ab seine Dienstgeschäfte wieder voll übernehmen.
Durch Ministerialerlafs vom 17. Dezember ist die bisherige
Hilfslehrerin Meta Lippold vom I. Januar ab zur voll-
beschäftigten ordentlichen Lehrerin der Abteilung für Gesang
ernannt worden.
Die Stelle des Lehrers für Trompete ist durch den vor-
geordneten Minister am 10. Februar dem Kammermusiker
Karl Höhne, der dieselbe seit dem 1. April 1903 auftrags-
weise verwaltete, vom I. April ab bis auf weiteres übertragen
worden.
Von dem gleichen Zeitpunkte ab wurde bis auf weiteres
der bisher kommissarische Korrepetitor Richard Röfsler mit
der Fortführung seines Lehrfaches durch den Minister betraut.
Als Hilfslehrer waren wiederum die Musiker Max Dett-
mann in Klavier, Organist Otto Becker im Orgelspiel und
Konzertmeister Karl Klingler im Violinspiel tätig. In Ver-
tretung des erkrankten Professors Gustav Rofsberg leitete
den Unterricht für Militärmusiker der Militärmusik-Dirigent im
4. Garde-Regiment zu Fufs Albert Bergter.
Im Beamtenkörper der Hochschule trat insofern eine Ver-
änderung ein, als der seit dem 1. August 1903 mit der Wahr-
nehmung der Geschäfte des Kastellans betraut gewesene Militär-
anwärter Wilhelm Büthe vom 1. Januar ab als Kastellan
der Hochschule etatmäfsig, jedoch unter Vorbehalt drei-
monatiger Kündigung, angestellt worden ist.

Akademische Bei den akademischen Meisterschulen für musi-
Meister- kalische Komposition sind Personalveränderungen nicht
schulen für eingetreten.
Komposition Aufserhalb der akademischen Ferien wurden teils zu
Studien-, teils zu Erholungsreisen beurlaubt:
Professor Dr. Max Bruch zur Wiederherstellung seiner
Gesundheit vom I. Oktober bis Ende April5
Professor Engelbert Humperdinck vom 10. Oktober
bis zum 15. November und vom 9. Juli bis zum Beginn
der Ferien;
Professor Friedrich Gernsheim vom I. April bis zum
6. Mai.
Der Unterricht erlitt indessen keine wesentliche Unter-
brechung.
 
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