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e) die Siegfried Ochs-Stiftung
um.I 700 M
Nennwert der 4 °/oigen konsolidierten Staats-
anleihe aus der Hälfte der statutenmäfsig
dem Kapitalvermögen zuzuführenden Ein-
nahmen ;
f) die Schmidt-Michelsen-Stiftung
um. 900 M
Nennwert von Anteilscheinen der 4°/oigen
Berliner Stadtanleihe aus Einnahmen vor
dem Inkrafttreten der Stiftung.
Dagegen hat sich das Vermögen der Hugo Reisinger-
Stiftung (Seite 90 bis 92 der Chronik für 1906/1908) infolge
der inzwischen erfolgten Verleihungen auf 2100 M Nennwert
der 3V2 %igen Charlottenburger Stadtanleihe verringert.
Das bisher gültige Statut für die Konkurrenz um denAkademischer
Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete der bildenden Künste StaatbPreis-
vom 6. Januar 1892 erhielt während der Berichtszeit einige
wesentliche Änderungen.
Auf den Antrag der Akademie genehmigte der vor-
geordnete Minister am 14. Dezember 1909, dafs die Alters-
grenze zur Bewerbung um den Staatspreis für Architekten
auf 30 Jahre herabgesetzt werde, und dafs nicht verteilte oder
entzogene Mittel des Staatspreises zur Verwendung in späteren
Jahren zurückgelegt werden können. Beide Arten von nicht
verwendeten Beträgen dienen zur Verleihung besonderer
Stipendien durch den Senat, um in geeigneten Fällen eine
Verlängerung des Aufenthalts in Italien zu ermöglichen.
Infolge dieser Ermächtigung erhielt das
Statut
für die
Konkurrenz
um den Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete
der bildenden Künste
nachfolgende Fassung:
e) die Siegfried Ochs-Stiftung
um.I 700 M
Nennwert der 4 °/oigen konsolidierten Staats-
anleihe aus der Hälfte der statutenmäfsig
dem Kapitalvermögen zuzuführenden Ein-
nahmen ;
f) die Schmidt-Michelsen-Stiftung
um. 900 M
Nennwert von Anteilscheinen der 4°/oigen
Berliner Stadtanleihe aus Einnahmen vor
dem Inkrafttreten der Stiftung.
Dagegen hat sich das Vermögen der Hugo Reisinger-
Stiftung (Seite 90 bis 92 der Chronik für 1906/1908) infolge
der inzwischen erfolgten Verleihungen auf 2100 M Nennwert
der 3V2 %igen Charlottenburger Stadtanleihe verringert.
Das bisher gültige Statut für die Konkurrenz um denAkademischer
Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete der bildenden Künste StaatbPreis-
vom 6. Januar 1892 erhielt während der Berichtszeit einige
wesentliche Änderungen.
Auf den Antrag der Akademie genehmigte der vor-
geordnete Minister am 14. Dezember 1909, dafs die Alters-
grenze zur Bewerbung um den Staatspreis für Architekten
auf 30 Jahre herabgesetzt werde, und dafs nicht verteilte oder
entzogene Mittel des Staatspreises zur Verwendung in späteren
Jahren zurückgelegt werden können. Beide Arten von nicht
verwendeten Beträgen dienen zur Verleihung besonderer
Stipendien durch den Senat, um in geeigneten Fällen eine
Verlängerung des Aufenthalts in Italien zu ermöglichen.
Infolge dieser Ermächtigung erhielt das
Statut
für die
Konkurrenz
um den Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete
der bildenden Künste
nachfolgende Fassung: