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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1910 [1. Oktober 1908 - 1. Oktober 1910]

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86

Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
Statut
für die
Konkurrenz um den Grofsen Staatspreis auf dem Gebiete der bildenden Künste.
(Aufgestellt auf Grund der Verfügungen Sr. Exzellenz des Herrn Ministers der geistlichen usw.
Angelegenheiten vom io. Februar 1892 — U. IV. 311 — und vom 14. Dezember 1909 —
U. IV. 3433 —).
A. Allgemeine Bestimmungen.
1.
Der Staatspreis besteht in einer für Reise- und Studienzwecke an Maler,
Bildhauer und Architekten zu verleihenden Summe von jährlich 6000 M. nebst
600 M. Reisekostenentschädigung. (Vgl. § 11.)
2.
Derselbe ist seiner Begründung nach in erster Reihe bestimmt, die ideale
und monumentale Richtung der Kunst auf allen Gebieten zu fördern.
3-
Die öffentliche Ausschreibung der Staatspreise findet alljährlich durch
die Königliche Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste, statt.
4-
Die Bewerbung um dieselben erfolgt durch Einsendung von selb-
ständigen Werken preufsischer Künstler, deren Alter zur Zeit der Ein-
sendung für Maler und Bildhauer 32, für Architekten 30 Jahre nicht über-
steigen darf.
5-
Diese Einsendungen werden angenommen durch die Königlichen Aka-
demien von Berlin, Düsseldorf, Königsberg und Kassel, sowie durch das
Städelsche Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. An diesen Stellen findet durch
eine von den betreffenden Kunstanstalten bestellte Jury eine »Sichtung auf
Zulassung« statt.
6.
Die nach diesem Verfahren zugelassenen Werke werden durch die be-
treffenden Anstalten nach Berlin gesandt und hier in eine Ausstellung ver-
einigt.
7-
Eine Kommission der Berliner Akademie, Sektion der bildenden Künste,
übernimmt die Vorprüfung und erstattet schriftlichen Bericht.
8.
Die Beschlufsfassung erfolgt durch den Senat und die Genossenschaft
der Mitglieder, Sektion für die bildenden Künste, einschliefslich der ein-
zuladenden auswärtigen preufsischen Mitglieder angesichts der Werke nach
Anhörung des Kommissionsberichts.
9-
Nach getroffener Entscheidung wird die Ausstellung der konkurrierenden
Entwürfe öffentlich.
 
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