Hinweis: Dies ist eine zusätzlich gescannte Seite, um Farbkeil und Maßstab abbilden zu können.
0.5
1 cm

44«
Was die Prüfung der Schüler in den Zeichenklassen anbetrift, so sollen Prüfung der
selbige bloß vom akademischen Senat vierteljährlich vor den wöchentlichen
Sessionen veranstaltet; die Schüler, nach Maaßgabe ihrer Fortschritte, aus schule,
den untern in die hvhern Klassen befördert, und die Namen derjenigen, welche
sich vorzüglich auszeichnen, ihrer zukünftigen Fortschritte wegen, Protokoll
lirt werden.
§. 45.
Soll so viel möglich jährlich eine öffentliche Ausstellung von Kunstwer- Oeffentliche
ken, der höhern sowohl/ als untergeordneten Gattungen seyn, und sollen ^n^unst--
die einheimischen und auswärtigen Künstler, als Maler, Bildhauer, Archi- werken,
tekten, Kupferstecher u. f. w. zwey Monate vor dieser Ausstellung durch die
Zeitungen aufgefordert werden, ihre Arbeiten mit einer doppelten Spezifika-
tion, vom ersten bis zum vierzehnten September, auf die akademischen Zim-
mer zu senden, oder im Fall, daß sie diese Zeit versäumen, ihre Arbeiten für
dieses mal nicht ausgestellt werden können. Die eine von. den beiden Spe-
zifikationen wird dem Etgenthümer von dem akademischen Oekonomie-Jn-
spektor unterschrieben, als cm Revers zurückgegeben, die andere aber zur An-
fertigung des beschreibenden Katalogs der Kunstfachen zurückgelegt. Vom
fünfzehnten September an, soll eine vom Kurator bestimmte Deputation des
akademischen Senats das ganze Arrangement der zur Ausstellung eingesandten
Kunstsachen besorgen, und während dieser Zeit der beschreibende Katalog von
dem Lehrer der Theorie und Alterthumskunde ausgearbeitet werden. Die
Ausstellung soll vier bis fünf Wochen dauren, und während derselben täglich
ein Mitglied des akademischeu Senats, nebst einem ordentlichen Mitglieds
der Akademie, in den Zimmern die Aufsicht haben, und sollen dieselben von
Zwey akademischen Eleven assistirt werden; der akademische Rendant aber .
das Stempeln der Katalogen und Eingangsbillets besorgen.
Zu den von Uns jedes Jahr bestimmten Preisen für die Maler, Bild- Prämien-
Hauer, Architekten, Kupferstecher, Zeichner, Formschneider, Stempel- ""s
schneidere Arbeiter in feinen Steinen, erhabener und vertiefter Manier, kön-
nen außer den einheimischen Mitgliedern der Akademie, auch alle in Unsern
Staaten wohnhafte Künstler, jeder in seinem Fach, konkurriren, mH
selblgezurKonkurrenz eingesandten Stücke entweder bey der öffentlich 2
stellung oder sonst in den akademischen Zimmern aufgestellt werden, H"
Kurator der Akademie die Beurthetlung derselben auf eine solche Ar cv
stalten, daß die strengste und vollkommenste Unpartheilichkeit dabey
tet, und Unser Endzweck, nur das wahre Verdienst aufzumuntern,
werde; wobey sich von selbst versteht, daß der Kurator sich des H
sachkundiger Mitglieder hiezu bedienen wird. Von einem jeden St!
welches um den Preis wetteifern will, muß bewiefen werden könn
es von dem Künstler selbst verfertiget sey. Sollte in irgend einem
einziges Stück vorhanden seyn, welches von den Beurtheilern des
werth gefunden würde, so soll dies Fach für diesmal bey der Prämie!
renz ganz übergangen werden. Die zuerkannten Preise aber sollet!
durch die Zeitungen öffentlich bekannt gemacht, und den Theils
durch den Rendanten der akademischen Kasse ausgezahlet, auch die!
chen Preisstücke den EiZenthümern wieder zugestellet werden,
§
2)
O)
az
cv
2
2)
2)
5
21
0
Was die Prüfung der Schüler in den Zeichenklassen anbetrift, so sollen Prüfung der
selbige bloß vom akademischen Senat vierteljährlich vor den wöchentlichen
Sessionen veranstaltet; die Schüler, nach Maaßgabe ihrer Fortschritte, aus schule,
den untern in die hvhern Klassen befördert, und die Namen derjenigen, welche
sich vorzüglich auszeichnen, ihrer zukünftigen Fortschritte wegen, Protokoll
lirt werden.
§. 45.
Soll so viel möglich jährlich eine öffentliche Ausstellung von Kunstwer- Oeffentliche
ken, der höhern sowohl/ als untergeordneten Gattungen seyn, und sollen ^n^unst--
die einheimischen und auswärtigen Künstler, als Maler, Bildhauer, Archi- werken,
tekten, Kupferstecher u. f. w. zwey Monate vor dieser Ausstellung durch die
Zeitungen aufgefordert werden, ihre Arbeiten mit einer doppelten Spezifika-
tion, vom ersten bis zum vierzehnten September, auf die akademischen Zim-
mer zu senden, oder im Fall, daß sie diese Zeit versäumen, ihre Arbeiten für
dieses mal nicht ausgestellt werden können. Die eine von. den beiden Spe-
zifikationen wird dem Etgenthümer von dem akademischen Oekonomie-Jn-
spektor unterschrieben, als cm Revers zurückgegeben, die andere aber zur An-
fertigung des beschreibenden Katalogs der Kunstfachen zurückgelegt. Vom
fünfzehnten September an, soll eine vom Kurator bestimmte Deputation des
akademischen Senats das ganze Arrangement der zur Ausstellung eingesandten
Kunstsachen besorgen, und während dieser Zeit der beschreibende Katalog von
dem Lehrer der Theorie und Alterthumskunde ausgearbeitet werden. Die
Ausstellung soll vier bis fünf Wochen dauren, und während derselben täglich
ein Mitglied des akademischeu Senats, nebst einem ordentlichen Mitglieds
der Akademie, in den Zimmern die Aufsicht haben, und sollen dieselben von
Zwey akademischen Eleven assistirt werden; der akademische Rendant aber .
das Stempeln der Katalogen und Eingangsbillets besorgen.
Zu den von Uns jedes Jahr bestimmten Preisen für die Maler, Bild- Prämien-
Hauer, Architekten, Kupferstecher, Zeichner, Formschneider, Stempel- ""s
schneidere Arbeiter in feinen Steinen, erhabener und vertiefter Manier, kön-
nen außer den einheimischen Mitgliedern der Akademie, auch alle in Unsern
Staaten wohnhafte Künstler, jeder in seinem Fach, konkurriren, mH
selblgezurKonkurrenz eingesandten Stücke entweder bey der öffentlich 2
stellung oder sonst in den akademischen Zimmern aufgestellt werden, H"
Kurator der Akademie die Beurthetlung derselben auf eine solche Ar cv
stalten, daß die strengste und vollkommenste Unpartheilichkeit dabey
tet, und Unser Endzweck, nur das wahre Verdienst aufzumuntern,
werde; wobey sich von selbst versteht, daß der Kurator sich des H
sachkundiger Mitglieder hiezu bedienen wird. Von einem jeden St!
welches um den Preis wetteifern will, muß bewiefen werden könn
es von dem Künstler selbst verfertiget sey. Sollte in irgend einem
einziges Stück vorhanden seyn, welches von den Beurtheilern des
werth gefunden würde, so soll dies Fach für diesmal bey der Prämie!
renz ganz übergangen werden. Die zuerkannten Preise aber sollet!
durch die Zeitungen öffentlich bekannt gemacht, und den Theils
durch den Rendanten der akademischen Kasse ausgezahlet, auch die!
chen Preisstücke den EiZenthümern wieder zugestellet werden,
§
2)
O)
az
cv
2
2)
2)
5
21
0