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Akademie der Bildenden Künste und Mechanischen Wissenschaften zu Berlin; Friedrich Wilhelm [Oth.]
Reglement für die Akademie der bildenden Künste und mechanischen Wissenschaften zu Berlin — Berlin, 1790

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https://doi.org/10.11588/diglit.72180#0006
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Tagen, wo sie eröfnet ist, täglich eine Stunde zugegen seyn; den jungen
Künstlern und Eleven rathen, was sie kopiren sollen, bei der Arbeit, wo es
nöthig ist, sie zurecht weisen und von den Fortschritten der jungen Künstler
der Akademie monatlichen Bericht abstatten»
§. 9-
Gallenem- Soll Unser jedesmaliger von dem akademischen Senat in Vorschlag
spektor. gebrachter Gatterie -Inspektor in so fern ein Mitglied des akademischen Se-
nats seyn, als bey ihm vorausgesetzt wird, daß er nicht nur die nöthigen
Kenntnisse von Gemählden besitze, sondern selbst ein geschickter Künstler sey,
und sott derselbe in der Mahlerey unterrichten, in den Sommermonaten
beym Kopiren nach Gemählden auf Unserer Bilder- Gallerte bey Sanssouci
die Aufsicht führen, von den Fortschritten der jungen Künstler dem akademi-
schen Senate monatlichen schriftlichen Bericht abstatten, in den Wintermo-
naten aber im Lebenszeichnen unterrichten, und so oft ihn die Reihe trist,
auf der Akademie den Akt stellen.
§. io.
Untemchtm In der Bildhauerkunst soll Unser jedesmaliger, von dem akademischen
derBild- Senat in Vorschlag zu bringender Hofbildhauer, in seinem Attelier den Ele-
yauer ' ven der Akademie sowohl, als den Modelleurs bey der Porzellainmanufaktur
Unterricht ertheilen, und nicht nur wegen dieses Unterrichts, sondern auch
um über die ihm übertragenen auszuführenden Arbeiten mit der Akademie be-
ständige Rücksprache zu nehmen, jedesmal ein Mitglied des akademischen
Senats seyn.
§. n.
Architektur. Und da die Werke der Baukunst vorzüglich den Geschmack der Nation
bestimmen, so sollen auch der jedesmalige Direktor des Bau-Wesens in Un-
sern Residenzien, und einer der Ober-Hof-Bau-Näthe, welcher den öffent-
lichen Unterricht in der Architektur ertheilet, in dem akademischen Senat,
als Mitglieder desselben, Sitz und Stimme haben, und sotten von den jähr-
lich aufzuführenden Gebäuden diejenigen Zeichnungen und Modelle, welche
der Chef des Ober- Hof- Bau-Amts für gut finden wird, der Akademie
vorzulegen, in den Versammlungen derselben genau geprüft und beurtheilt,
und hiervon vorzüglich Veranlassung genommen werden, über die wahren
und einfachen Grundsätze des Schönen seine Ideen sich mitzutheilen, und
Aber die besten Mittelzu Verbreitung des guten Geschmacks sich gemeinschaft-
lich zu berachschlagen. Auch sollen in diesen Sitzungen die Fortschritte der
Eleven in der Baukunst, gemeinschaftlich untersucht, und Uns die fähigsten
davon zur Unterstützung, um auf Reisen zu gehen, und an den vorzüglichsten
Werken der Alten und Neuern selbst die Kunst zu studiren, in Vorschlag
gebracht werden,
§. 12.
Mechanische Wegen der mechanischen Erfindungen, die der Akademie zur Prüfung
Wissenschaft vorgelegt werden, muß immer ein mathematikverständiger Mann aus einem
öffentlichen Kollegium, welcher mit der Theorie die Ausübung verbindet,
Mitglied des akademischen Senats seyn, und soll derselbe die Oberaufsicht
über den mathematischen Unterricht in der Kunstschule führen, seine eigenen
mathematischen Vorlesungen aber von den akademischen Eleven besucht werden.
§. az.
 
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