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Friedrich Eggers-Stiftung
Statut der Friedrich Eggers-Stiftung zur Förderung der Künste und Kunstwissenschaften zu Berlin — Berlin, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.71339#0011
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-9 _

L. Uekmögen llex Festung.
tz 9.
Das Stistimgsvermögen besteht zunächst:
n) aus deiu vau deu Stiftern ausgesetzten Stanunkapital
von 15,000 Mark.
Es wird vermehrt
b) durch die Reiuerträge sämmtlicher küisitiger Publi-
kativueu aus dem literarischer: Nachlasse von Frie-
drich Eggers;
ch durch Schenkungen, welche der Friedrich Eggers-
Stiftung iu Zukuuft zugeweudet iverden;
ä) durch Zuschlag von 25 Prveent des jährlichen
Zinsertrags zum Kapital bis zur Erhöhung ans
!00,000 Mark.
Eine weitere Kapitalausammlnug auf diesem
Wege findet später nur aus Beschluß des Stiftungs-
Kuratoriums für den Fall statt, daß der sinkende
Werth des Geldes den Werth der Ertrüge wesent-
lich schmälert. Der Maßstab hierfür ist ans der
Erhöhung des etatmäßigen Gehaltes zu eutuehmen,
welcher: die Prosessoreu für Kuustgeschichte au der
Universität zn Berlin beziehen;
6) durch diejenigeu Zinserträge, welche nach Maßgabe
des ß 8 nicht zur Verweuduug für die Zwecke der
Stiftung gelangen.
k) Das Kuratorium soll das Stiftungs-Vermögen nach
besten: Wissen und Gewissen verwalten und dasselbe
zu dein möglichst vortheilhaften Zinssatz belegen,
jedoch nur iu sicheren, auf den Namen der Stis-
tung lautenden Hypotheken resp. Hypotheken-Cer-
tifieaken oder durch Ankauf von zinstragenden Pa-
pieren an Porteur, deren regelmäßige Verzinsung
durch deu preußische:: Staat oder das deutsche Reich
garautirt ist.
 
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