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0. Verwaltung der 8lillnng.
8 10.
a. Das Kuratorium der Stiftung besteht aus fol-
geudeu fünf tu Berliu ausäßigeu Persvueu:
I) Herrn Dr. Moritz Lazarus, Professor der Philo
sophie au der kouiglieheu Uuiversität,
2) Herru Vr. Karl Zölluer, Stadtgerichtsrath,
:>)Herrn Bernhard von Letzel, Hautztmaun im
ziveiten Garde-Laudivehr-Regiment, conunandirt
zur Dienstleistung beim Lnudwehr-Bezirks-Com-
Ulnudo,
4) Herrn Richard Lucae, Königlichem Baurath
und Professor, Direetor der Bau-Akademie uud
Mitgliede der techuischen Bau-Detzutativu,
ö) Herru Or. Karl Eggers, Senator a. D.,
nn'tche die Wahl angenommen haben.
b. Es eonstitnirt sich dnrch die Wahl eines Bor
sitzenden und dessen Stellvertreters, eines Schriftführers
und dessen Stellvertreters, und eines Rendanten.
o. Das Kuratorium ist bei Anwesenheit von drei
Mitgliedern beschlußfähig und entscheidet dnrch einfache
Stimmenmehrheit. Im Fall der Stimmengleichheit giebt
das Votum des Vorsitzenden den Ansschlag.
8 II.
n. Die Rechte und Pflichten des Kuratoriums
bestehen in der Anlegung, Aufbewahrung und Vermal
tung des Stammkatzitals, in der stiftungsmäßigen Ver
mehrung desselben (tz 8, tz 9 b-l.), in der Berans
gabuug der Zinserträge nach den Bestimmungen in
tz 2-8, in der Annahme aller an die Stiftung gelan-
genden Schriftstücke, oder schriftlichen, beziehungsweise
mündlichen Anträge, lind deren schließlicher Erledigung,
sowie endlich in der Wahl uener Mitglieder nach tz 12.
b. Auch soll dein Kuratorium die Befugnis; er
theilt sein, sofern der Zweck der Stiftung in dein nr
stzrüuglichen Sinne der Stifter nach der Statntenfas
suug nicht mehr erreichbar, über die Aenderung solcher
0. Verwaltung der 8lillnng.
8 10.
a. Das Kuratorium der Stiftung besteht aus fol-
geudeu fünf tu Berliu ausäßigeu Persvueu:
I) Herrn Dr. Moritz Lazarus, Professor der Philo
sophie au der kouiglieheu Uuiversität,
2) Herru Vr. Karl Zölluer, Stadtgerichtsrath,
:>)Herrn Bernhard von Letzel, Hautztmaun im
ziveiten Garde-Laudivehr-Regiment, conunandirt
zur Dienstleistung beim Lnudwehr-Bezirks-Com-
Ulnudo,
4) Herrn Richard Lucae, Königlichem Baurath
und Professor, Direetor der Bau-Akademie uud
Mitgliede der techuischen Bau-Detzutativu,
ö) Herru Or. Karl Eggers, Senator a. D.,
nn'tche die Wahl angenommen haben.
b. Es eonstitnirt sich dnrch die Wahl eines Bor
sitzenden und dessen Stellvertreters, eines Schriftführers
und dessen Stellvertreters, und eines Rendanten.
o. Das Kuratorium ist bei Anwesenheit von drei
Mitgliedern beschlußfähig und entscheidet dnrch einfache
Stimmenmehrheit. Im Fall der Stimmengleichheit giebt
das Votum des Vorsitzenden den Ansschlag.
8 II.
n. Die Rechte und Pflichten des Kuratoriums
bestehen in der Anlegung, Aufbewahrung und Vermal
tung des Stammkatzitals, in der stiftungsmäßigen Ver
mehrung desselben (tz 8, tz 9 b-l.), in der Berans
gabuug der Zinserträge nach den Bestimmungen in
tz 2-8, in der Annahme aller an die Stiftung gelan-
genden Schriftstücke, oder schriftlichen, beziehungsweise
mündlichen Anträge, lind deren schließlicher Erledigung,
sowie endlich in der Wahl uener Mitglieder nach tz 12.
b. Auch soll dein Kuratorium die Befugnis; er
theilt sein, sofern der Zweck der Stiftung in dein nr
stzrüuglichen Sinne der Stifter nach der Statntenfas
suug nicht mehr erreichbar, über die Aenderung solcher