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Joseph Joachim-Stiftung
Joseph Joachim-Stiftung — Berlin, [1890]

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https://doi.org/10.11588/diglit.71341#0007
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Satzungen der osexh oachim-Stiftung.


§^
' ie den Grundstock der Stiftung bildenden 20 000 Mark, welche zur Zeit in einer zu 4°/, vierteljährlich
'verzinslichen Hypothek angelegt sind, sowie alle ferneren, der Stiftung zum Zweck der Kapitals-Ver-
mehrung zu machenden Zuwendungen, werden bei der Generalkasse des Königlichen Ministeriums der
geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten niedergelegt und, vom 1. Juli 1890 ab, als Nebenfonds
der Königlichen Akademie der Künste, Hochschule für Musik, durch dieses Ministerium verwaltet. Das Stiftungs-
vermögen darf in seinem Kapitalbestande zu keiner Zeit verringert werden, für die Verwaltung desfelben sind die
Grundsätze für die Verwaltung von Mündelgeldern maßgebend.

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BL

ie Vertretung der Stiftung nach außen und die Verwendung der Einkünfte derselben steht einem Kuratorium
von drei Mitgliedern zu, welchem angehören:
der Stifter Professor Joseph Joachim,
2. ein von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten auf die Dauer
von z Jahren zu ernennendes Mitglied,
3- ein von den zu 1 und 2 genannten Kuratoren auf die Dauer von Z Jahren zu wählendes Mit-
glied, welches zu keinem der beiden anderen Kuratoren in einem Subordinations-Verhältniß steht.
Zeder der Kuratoren soll sür Behinderungsfälle einen Stellvertreter haben. Den Stellvertreter des zu 1
genannten Kurators bestimmt der Letztere selbst, den Stellvertreter zu 2 ernennt der Minister der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten, den Stellvertreter zu 3 wählen die Kuratoren zu 1 und 2. Falls Professor Joachim,
welcher den Vorsitz im Kuratorium führt, aus den: letzteren ausscheidet, tritt an seine Stelle der bestellte Leiter der
Aufführungen der Königlichen Hochschule für Musik. Sollte dieses Amt -oder diese Anstalt eingehend so soll der
erste Vorstand der Hochschule, beziehungsweise das an ihre Stelle tretende Institut, Mitglied und Vorsitzender des
Kuratoriums werden.
 
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