§ z.
ie Einkünfte der Stiftung sollen — nach Deckung der baaren sächlichen Auslagen — in je zwei auf
einander folgenden Jahren zur Anschaffung von Streich-Instrumenten (Geigen und Lelli) verwendet
werden, welche als Prämien durch das Kuratoriun: verliehen werden. In jedem dritten Jahre sollen
die nach Deckung der sächlichen Ausgaben verbleibenden Einkünfte als eine oder mehrere baare Prämien vergeben
werden.
§ 4.
^Zie Zuerkennung der Prämien erfolgt alljährlich am 28. Juni, als dem Geburtstage des Stifters, und
zwar an unbemittelte Schüler der in Deutschland vom Staate oder von Stadtgenreinden errichteten oder
" '' unterstützten musikalischen Bildungsanstalten, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion
und der Staatsangehörigkeit.
Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten
angehört hat, und, soweit cs sich uni Verleihung von Instrumenten handelt, seine Ausbildung als Geiger bezw.
Lellist erfahren hat.
Die Ausantwortung bezw. Auszahlung der zuerkannten Prämien erfolgt alljährlich am 1. Oktober.
Sollten sich in einen: Jahre keine Bewerber melden oder unter den sich Meldenden keine oder zu wenige
würdig befunden werden, so bleibt den: Kuratorium anheimgestellt, die hierdurch ersparten Prämien ganz oder
zum Theil im nächsten Jahre in Gemäßheit dieser Satzungen zu vergeben bezw. zu erhöhten oder vermehrten
Geldprämien zu verwenden. Ersparte Geldbeträge können auf Beschluß des Kuratoriums dem Kapital zu-
geschlagen werden.
8 5.
Jemand kann wiederholt eine Instrumentenprämie empfangen. Geldprämien können wiederholt derselben
A Person zuerkannt werden, auch solchen, welche bereits mit einem Instrument belohnt worden sind.
§ 6.
Willie Aufforderung zur Bewerbung um Prämien wird alljährlich in den ersten Tagen des Monats April
durch den Vorsitzenden des Kuratoriums in drei der verbreitetsten deutschen Zeitungen einmal öffentlich
^' bekannt gemacht.
8 r.
t den an den Vorsitzenden des Kuratoriums zu richtenden Bewerbungen sind einzureichen:
1. ein von: Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2. eine vom Vorstande der von: Bewerber besuchten Anstalt ertheilte schriftliche Auskunft über
Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, welcher die Genehmigung zur Theilnahme an
der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden Thatsache, daß der Bewerber mindestens
V- Jahr der Anstalt angehört hat, anzufügen ist.