8 8.
rgänzungen und Abänderungen der vorstehenden Satzungen bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums
und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Zn Ermangelung
dieses Einverständnisses sind sie nur mit landesherrlicher Genehmigung zulässig.
U erlin, den 16. Zuni WO.
Zoseph Z oachim.
Einverstanden.
Herlin, den 9. Oktober ^890.
Wie Königliche Msöemie der Künste.
Her Hvästöenl.
(I.. 8.) Mecker.
A. Haack, Berlin ^.