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Toelken, Ernst Heinrich; Königliche Akademie der Künste zu Berlin [Contr.]
Rede bei der zur Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät Königs Friedrich Wilhelm IV am 15ten Oktober 1844 von der Königlichen Akademie der Künste veranstalteten öffentlichen Sitzung im Saale der Sing-Akademie — Berlin: Druckerei der Königlichen Akademie der Wissenschaften, 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.70874#0027
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Theil hinderlich ward. Nicht nur die zum Gelingen ihrer Arbeit
des Schönen bedürftigen Gewerke: Damast - und Seidenweber,
Tapetenwirker, Sticker, Formschneider, Katundrucker, Bildgiefser,
Drechsler, Schnitzer, Tischler, Töpfer und viele andere, namentlich
erwähnte ('), wurden in der oben entwickelten Art unter die künst-
(') Die hierauf bezüglichen §§. 23-25 des Reglements der Akademie von 1790 lauten:
§. 23. Kunstschule: „Die Lehrlinge und Gesellen solcher Handwerker und Fabri-
„kanten, die zu geschmackvollen Formen und Verzierungen ihrer Arbeiten des Unterrichts
„im Zeichnen oder in der Geometrie und Architektur bedürfen, als Damastweber, Seiden-
„weber, Florweber, Tapetenwirker, Bortenwirker, Sticker, Spitzenfabrikanten, Kartenmacher,
„Formschneider bei Katunfabriken, Papiertapetenmacher, Bildgiefser, Gypsbossirer, Drechs-
„ler, Stukkaturarbeiter, Sebnitzer, Steindrechsler, Goldarbeiter, Conditoren, Gelbgiefser,
„Rothgiefser, Kupferschmiede, Zinngiefser, Klempner, Töpfer, Fayencetöpfer, Steingutfabri-
„kanten, Zimmerleute, Maurer, Ofensetzer, Tischler, Stuhlmacher, Stellmacher u. s. w. sollen
„in der Kunstschule — im Zeichnen sowohl als in den Anfangsgründen der Mathematik, in
„so fern ihnen beides zu ihrem Metier nützlich ist, unentgeltlich unterrichtet, für diejenigen,
„denen es nützlich ist, bossiren zu lernen, auf der Akademie ein eigener Unterricht veran-
„staltet, und alles, was sie beim Unterricht brauchen, als Papier, Kreide, Thon, Bossirhölzer
„u. s. w. ihnen umsonst gereicht werden."
(Statt der hier vorgeschriebenen Unentgeltlichkeit ist seitdem mit dem besten Er-
folg, zur Vermehrung des Eifers, ein geringes Lehrgeld eingeführt worden. Bei der Be-
richterstattung der öffentlichen Sitzung der Akademie am 15. Juni d. J. (M. s. Allgem.
Preufs. Zeitung N. 137. vom 25. Juni d. J.) zählte die Kunst- und Gewerkschule zu Berlin
in 15 Abtheilungen 1393 Schüler, die unter die Aufsicht der Akademie gestellten Provin-
zial-Kunstschulen zusammen 1384 Schüler; was eine Gesammtzahl von 2777 Kunstunterricht
empfangenden Handwerkern und Gewerbtreibenden ergiebt).
§. 24. bezieht sich auf die Provinzial - Kunstschulen und die Regelung der beständi-
gen Aufsicht, welche die Akademie über dieselben führt.
§. 25. Vorrechte der Scholaren der Kunstschule: „Von den Professionisten aber sol-
„len diejenigen, welche sich wegen ihrer Arbeiten am nächsten an die schönen Künste an-
„schliefsen, und welche als Scholaren der Kunstschule ihren Cursum bei der Akademie oder
„in den Provinzial-Kunstschulen gehörig vollendet und sich vorzüglich ausgezeichnet haben,
„namentlich in die akademische Matrikel eingetragen werden, und als unter dem Schutz der
„Akademie stehende und bei ihr immatrikulirte Künstler, nach der Verordnung vom 29. April
„1786 allem Gewerbszwange entnommen sein; und soll die Akademie von denje-
„nigen Manufacturisten, bei welchen es auf das Geschmackvolle in der Arbeit ankommt,
 
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