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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Die Schafställe der Nordheide — Hameln: Niemeyer, Heft 10.1994

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Schafställe mit beidseitiger Kübbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.51141#0123
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A

Schafställe mit beidseitiger Kübbung

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tischen „Dollenlöchern“ erkennt. Dieses
Gebäude war sogar etwas breiter als der
jetzige Bau. Der dritte Balken stammt aus
einem Gebäude von der Breite des späteren
Wandständerbaus. Er weist andersartige,
einfachere Anblattungen auf und zeigt direkt
oberhalb der Dollenlöcher die alten Sparren-
pötte, so daß das Gebäude, aus dem dieser
Balken stammt, keinen wesentlichen
Balkenüberstand besessen haben kann
<170>. Zweitverwendete Balken mit den
Spuren alter Anblattungen sind bisher in
Landkreis Rotenburg erst in ganz wenigen
Exemplaren aufgefunden worden. Dieser
Stall repräsentiert wahrscheinlich zugleich
einen der ganz wenigen alten Außenschaf-
ställe, die noch vorhanden sind. Er ist auf


Abb. 85: Stemmen, Lkrs. Rotenburg/W., Kübbungs-
schafstall mit einem ehemaligen Wandständer-
gebäude als Innengefüge; Einzug der Kübbungen
dem höhergesetzten ehemaligen Wandriegel auf-
gekämmt

der Kurhannoverschen Landesaufnahme
von 1776 bereits wiedergegeben.

Wie schon ausgeführt, läßt sich hinsichtlich
der Ställe in Hohenhausen und Stemmen
nicht sicher feststellen, ob ihre zweitver-
wendeten Gefügeteile aus Vorgänger-Schaf-
ställen stammen. Dies liegt in den genannten
Fällen daran, daß keine Giebelbalken mit
Spuren, die eine Rekonstruktion der alten
Torsituation erlaubten, erhalten geblieben
sind. Dagegen sind die Befunde an den
Ställen von Vahlde, Schmalenfelde und
Goldbeck mit Zuverlässigkeit beweisend für
eine Entwicklung, die durch eine Umge-
staltung beziehungsweise Weiterentwicklung
der älteren Wandständerform zu der
Kübbungsbauweise gekennzeichnet ist.


Abb. 86: Helvesiek, Lkrs. Rotenburg/W., Kübbungs-
schafstall mit eingehästem Ankerbalken und Ober-
rähm. Einzug zur (niedrigen) Außenwand in den
Ständer eingezapft. Foto: G. Eitzen 1938, Archiv LWM
Hösseringen

Man muß sich dennoch davor hüten, aus
diesen einzelnen Fällen den Schluß zu zie-
hen, daß etwa alle Zweiständer-Schafställe
von ehemaligen Wandständerschafställen
abzuleiten wären. Noch nicht einmal für die
Zweikübbungsställe mit einem Ankerbalken-
innengefüge ist diese Annahme richtig, wie
im folgenden gezeigt wird.
 
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