178
Kübbungsschafställe mit jüngeren Unterrähmgefügen
Es wäre denkbar, daß die ältesten Ställe der
Harburger Region - im Gegensatz zur Börde
Sittensen - nicht erhalten geblieben sind, oder
aber, daß hier in jener frühen Zeit, das heißt
vor dem Dreißigjährigen Kriege, noch keine
Schafställe oder wenigstens keine
Kübbungsställe errichtet worden wären.
Im östlichen Teil des ehemaligen Amtes
Harburg dagegen weisen die ältesten erhal-
tenen Schafställe - wiederum in Parallelität
zu den dortigen Bauernhäusern - den aufge-
zapften, kreuzverklammerten Längs- und
Querverband auf. Wie ausführlich dargelegt
wurde, haben sich hiervon abgeleitete Kon-
struktionen in einer zu den Haupthäusern
analogen Entwicklung seit der Mitte des 18.
Jahrhunderts in der Gesamtregion der
Kübbungsschafställe durchgesetzt. Zunächst
handelte es sich um die Auffügung auf brei-
tem Ständerzapfen, in deren Nachfolge die
Balken -Rähm -Verkämmung - meist in Form
der „Gratverkämmung“ - auftrat.
Über die genaue Bauzeit der ältesten Ställe
können dendrochronologisch ermittelte
Angaben bisher noch nicht gemacht werden;
leider sind diese Ställe auch noch seltener als
die Bauernhäuser inschriftlich datiert. So sind
wir auf den Gefügevergleich angewiesen;
allerdings stehen auch hierfür nur einige
wenige datierte Bauernhäuser zur Verfügung.
Das Alter der Rähmverschlitzung/Balkenver-
kämmung bei Bauernhäusern läßt sich an-
hand der ältesten erhaltenen Beispiele mit
„nach 1560“ ansetzen <198>. Nur wenig
jünger mögen die Schafställe in Tiste,
Hamersen, Klein-Ippensen, Volkensen, Nüttel
und - als am weitesten östlich gelegenes
Beispiel - Daerstorf sein. Bei Bauernhäusern
läßt sich dieser Gefügetypus im Unter-
suchungsgebiet (regional unterschiedlich)
bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts
verfolgen <199>. Dementsprechend sind die
jüngeren Beispiele solcher Schafställe mit
„um 1700“ einzuschätzen, zum Beispiel
diejenigen in Immenbeck, Ottensen und
Regesbostel. Als Kriterium der Alters-
bestimmung ist dabei die Form der Kopf-
bänder zu berücksichtigen sowie vor allem
der Balkenüberstand, der in der Regel bei
älteren Gefügen praktisch fehlt, bei jüngeren
Gebäuden dagegen in zunehmendem Ausmaß
vorhanden ist.
Das Alter der Ställe mit Balkenaufzapfung ist
noch schwerer einzuschätzen, da gerade diese
Bauweise bei Bauernhäusern einerseits weit
verbreitet ist, andererseits im einzelnen
starken regionalen Schwankungen unterliegt.
Das bezieht sich vor allem auf den Balken-
überstand, der im wesentlichen von der Art
des Bauholzes abzuhängen scheint. Bei
Weichholzverwendung finden wir in der
Regel größere Überstände, auch wenn es sich
um alte Bauten handelt; es sei an die diesbe-
züglich „fortschrittliche“ Bauweise der
Südheide erinnert <200>. Die ältesten von
uns angetroffenen Schafställe im östlichen
Bereich des Untersuchungsgebietes, vor-
nehmlich im ehemaligen Amtsbereich von
Harburg, haben noch durchweg Eichenbal-
ken, was in dieser Hauslandschaft für eine
Bauzeit vor oder um 1700 spricht; das trifft
für die Ställe in Seppensen, Fischbek, Ocht-
mannsbruch sowie für den älteren Stall in
Handeloh zu. Die genannten Ställe weisen
die ältere Art der Balkenaufzapfung auf,
nämlich die Kreuzverklammerung durch den
Schulter- bzw. Stufenzapfen.
Keiner dieser Ställe des östlichen Bereiches
dürfte jedoch ein so hohes Alter aufweisen,
wie es im westlichen Teil mit den Balkenver-
kämmungen vorkommt. Nehmen wir noch
zur Kenntnis, daß im östlichen Randbereich
überwiegend Schafställe mit jüngeren Gefü-
gemerkmalen stehen, also mit größeren
Balkenüberständen und Weichholzverwen-
dung (Wesel, Undeloh, Wehlen) bzw. mit
Gratverkämmung (Wilsede), so können wir
eine Ausbreitung der Kübbungsschafställe
vom westlich gelegenen Kernbereich, vor
allem der Börde Sittensen, in die angren-
zenden Gebiete des ehemaligen Herzogtums
Harburg hinein annehmen.
Eine solches West-Ost-Gefälle ist auch bei
den Bauernhäusern nachzuweisen, und zwar
für das ausgehende 16. Jahrhundert <201>.
Während die Bautraditionen bei den Haupt-
häusern sich jedoch recht stark an den alten
politischen Verwaltungsgrenzen orientierten,
trifft dieses für die Schafställe an der Grenze
des Altkreises Harburg zum ehemaligen Amt
Winsen/Luhe nur bedingt zu. Hier finden wir
einige „Überläufer“, so daß sich eine schmale
Mischzone zwischen den Wandständerställen
und den Kübbungsställen nachweisen läßt.
Kübbungsschafställe mit jüngeren Unterrähmgefügen
Es wäre denkbar, daß die ältesten Ställe der
Harburger Region - im Gegensatz zur Börde
Sittensen - nicht erhalten geblieben sind, oder
aber, daß hier in jener frühen Zeit, das heißt
vor dem Dreißigjährigen Kriege, noch keine
Schafställe oder wenigstens keine
Kübbungsställe errichtet worden wären.
Im östlichen Teil des ehemaligen Amtes
Harburg dagegen weisen die ältesten erhal-
tenen Schafställe - wiederum in Parallelität
zu den dortigen Bauernhäusern - den aufge-
zapften, kreuzverklammerten Längs- und
Querverband auf. Wie ausführlich dargelegt
wurde, haben sich hiervon abgeleitete Kon-
struktionen in einer zu den Haupthäusern
analogen Entwicklung seit der Mitte des 18.
Jahrhunderts in der Gesamtregion der
Kübbungsschafställe durchgesetzt. Zunächst
handelte es sich um die Auffügung auf brei-
tem Ständerzapfen, in deren Nachfolge die
Balken -Rähm -Verkämmung - meist in Form
der „Gratverkämmung“ - auftrat.
Über die genaue Bauzeit der ältesten Ställe
können dendrochronologisch ermittelte
Angaben bisher noch nicht gemacht werden;
leider sind diese Ställe auch noch seltener als
die Bauernhäuser inschriftlich datiert. So sind
wir auf den Gefügevergleich angewiesen;
allerdings stehen auch hierfür nur einige
wenige datierte Bauernhäuser zur Verfügung.
Das Alter der Rähmverschlitzung/Balkenver-
kämmung bei Bauernhäusern läßt sich an-
hand der ältesten erhaltenen Beispiele mit
„nach 1560“ ansetzen <198>. Nur wenig
jünger mögen die Schafställe in Tiste,
Hamersen, Klein-Ippensen, Volkensen, Nüttel
und - als am weitesten östlich gelegenes
Beispiel - Daerstorf sein. Bei Bauernhäusern
läßt sich dieser Gefügetypus im Unter-
suchungsgebiet (regional unterschiedlich)
bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts
verfolgen <199>. Dementsprechend sind die
jüngeren Beispiele solcher Schafställe mit
„um 1700“ einzuschätzen, zum Beispiel
diejenigen in Immenbeck, Ottensen und
Regesbostel. Als Kriterium der Alters-
bestimmung ist dabei die Form der Kopf-
bänder zu berücksichtigen sowie vor allem
der Balkenüberstand, der in der Regel bei
älteren Gefügen praktisch fehlt, bei jüngeren
Gebäuden dagegen in zunehmendem Ausmaß
vorhanden ist.
Das Alter der Ställe mit Balkenaufzapfung ist
noch schwerer einzuschätzen, da gerade diese
Bauweise bei Bauernhäusern einerseits weit
verbreitet ist, andererseits im einzelnen
starken regionalen Schwankungen unterliegt.
Das bezieht sich vor allem auf den Balken-
überstand, der im wesentlichen von der Art
des Bauholzes abzuhängen scheint. Bei
Weichholzverwendung finden wir in der
Regel größere Überstände, auch wenn es sich
um alte Bauten handelt; es sei an die diesbe-
züglich „fortschrittliche“ Bauweise der
Südheide erinnert <200>. Die ältesten von
uns angetroffenen Schafställe im östlichen
Bereich des Untersuchungsgebietes, vor-
nehmlich im ehemaligen Amtsbereich von
Harburg, haben noch durchweg Eichenbal-
ken, was in dieser Hauslandschaft für eine
Bauzeit vor oder um 1700 spricht; das trifft
für die Ställe in Seppensen, Fischbek, Ocht-
mannsbruch sowie für den älteren Stall in
Handeloh zu. Die genannten Ställe weisen
die ältere Art der Balkenaufzapfung auf,
nämlich die Kreuzverklammerung durch den
Schulter- bzw. Stufenzapfen.
Keiner dieser Ställe des östlichen Bereiches
dürfte jedoch ein so hohes Alter aufweisen,
wie es im westlichen Teil mit den Balkenver-
kämmungen vorkommt. Nehmen wir noch
zur Kenntnis, daß im östlichen Randbereich
überwiegend Schafställe mit jüngeren Gefü-
gemerkmalen stehen, also mit größeren
Balkenüberständen und Weichholzverwen-
dung (Wesel, Undeloh, Wehlen) bzw. mit
Gratverkämmung (Wilsede), so können wir
eine Ausbreitung der Kübbungsschafställe
vom westlich gelegenen Kernbereich, vor
allem der Börde Sittensen, in die angren-
zenden Gebiete des ehemaligen Herzogtums
Harburg hinein annehmen.
Eine solches West-Ost-Gefälle ist auch bei
den Bauernhäusern nachzuweisen, und zwar
für das ausgehende 16. Jahrhundert <201>.
Während die Bautraditionen bei den Haupt-
häusern sich jedoch recht stark an den alten
politischen Verwaltungsgrenzen orientierten,
trifft dieses für die Schafställe an der Grenze
des Altkreises Harburg zum ehemaligen Amt
Winsen/Luhe nur bedingt zu. Hier finden wir
einige „Überläufer“, so daß sich eine schmale
Mischzone zwischen den Wandständerställen
und den Kübbungsställen nachweisen läßt.