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Budde, Thomas; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Die Helmstedter Landwehr: ein Beitrag zur Erforschung mittelalterlicher Grenzbefestigungen — Hameln: Niemeyer, Heft 16.1998

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.51147#0020
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3 Helmstedt-Forst, Ldkr. Helmstedt, Helmstedter Landwehr.
Landwehrpartie südlich von W, von NNO.
3.2.1.2. Sachsen-anhaltinischer Teil
B'-C:
Innengraben: Südlich der Magdeburger Warte zunächst ein
kurzes, 1,20-1,30 m hohes Wallstück; von diesem ausge-
hend am Waldrand, exakt der heutigen Landesgrenze fol-
gend, zum Teil fast eingeebnete Spuren eines Grabens mit
begleitendem, breit verflachtem (östlichem) Außenwall,
während der Innenwall (vor dem Waldrand auf jetziger Wie-
se) beseitigt ist und erst südlich von C' wieder auftaucht. Ca.
7 m östlich der Magdeburger Warte steht ein stark beschä-
digter Grenzstein nach Art der im Nebengraben des Teil-
stücks W-Xauftretenden Steine; Inschrift Westseite: „P",
darunter „1849"; Ostseite: „N. 174"; direkt nördlich des
Knicks der Landesgrenze (bei C') am westlichen Grabenrand
im Abstand von ca. 22 m zwei weitere Grenzsteine; Inschrift
Westseite: „P", darunter „1849"; Ostseite, südlicher Stein:
„B", darunter „N. 169", nördlicher Stein: „B", „No. 170".
Außengraben: Dem Innengraben im Abstand von ca. 43 m
(am nördlichen Anfang) bis ca. 40 m (am Südende) vorgela-
gerter Graben mit begleitendem Außenwall. Am Beginn,
45 m ostsüdöstlich der Magdeburger Warte, winkelt zunächst
ein ca. 8 m langes und 1,50 m hohes Wallstück in Ostrich-
tung ab; nach Süden wird der Graben durch den früheren
Grenzstreifen der Deutschen Demokratischen Republik abge-
schnitten; Grabentiefe (bis Wallkrone) 1,25-1,40 m.
C-D': Im Waldstück zwischen dem Grenzknick (bei C') und
dem ehemaligen DDR-Grenzstreifen (ab D') treten drei
parallele Gräben auf, die jeweils nach Süden durch den

Grenzstreifen abgeschnitten werden: Erstens, knapp süd-
lich des Grenzknicks wieder auftauchend, die Fortsetzung
des Innengrabens des Teilstücks B'-C, ein relativ flacher
Graben mit begleitenden breit-verflachten Wällen; Wall-
höhe maximal 0,80 m. Zweitens tritt 20 m westlich vom
ersten Graben versetzt ein, von der Grabenmitte gemes-
sen, 14,50 m auseinanderliegendes Grabenpaar auf: (östli-
cher) Außengraben ca. 10 m südlich der Grenze einset-
zend, ein stark verflachter Graben mit schlecht erhaltenen,
teils nur sehr schwach ausgeprägten begleitenden Wällen;
(westlicher) Innengraben ca. 25 m südlich der Grenze ein-
setzend, ein ca. 1,35 m tiefer Graben mit begleitenden
Wällen.
D'-E': Landwehr zerstört durch den ehemaligen Grenzstrei-
fen der Deutschen Demokratischen Republik.
E'-F': Das in Abschnitt C- D' erfaßte 14,50 m auseinander-
liegende Grabenpaar tritt südlich des Grenzstreifens im
Harbker Gutsforst wieder auf, während die beiden bei der
Magdeburger Warte beginnenden, ebenfalls durch den
Grenzstreifen abgeschnittenen Gräben hier nicht mehr
vorhanden sind, also ehemals irgendwo im Bereich des
Grenzstreifens ausgelaufen sein müssen. Der Außengraben
des Grabenpaares ist durchweg erhalten, während der In-
nengraben größtenteils durch den früher von der Bundes-
straße 1 nach Harbke führenden Weg (jetzt betonierter
Grenzweg) zerstört ist und erst am südlichen Ende des
Teilstücks kurz vor der kreuzenden Bahnlinie wieder auf-
taucht. Beide Gräben weisen begleitende Wälle auf;

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