Lösungen
Es sollte geprüft werden, ob unter dem Teerbelag Naturkopfsteinpflaster liegt. Sollte
dies der Fall sein, ist es aufgrund seiner historischen Aussage und optischen Qualität
freizulegen; an schadhaften Stellen wäre es (möglichst mit alten Steinen) zu erneuern.
Die Straßenbreite ist der Lage des Kopfsteinpflasters anzupassen; sollte es schmaler als
der Teerbelag sein, können die Bürgersteige verbreitert und ein Grünstreifen mit Bäu-
men angelegt werden (sofern ursprünglich vorhanden).
Falls Kopfsteinpflaster erhalten ist, sollten die Betonsteinplatten analog zu den übrigen
Straßen des Westerberges auf den Gehwegen durch Klinkerpflaster ersetzt, die
Granitbordsteine können jedoch wiederverwendet werden. Der oktogonale Plattenbelag
in der unteren Albertstraße könnte auch gegen rechteckige Platten ausgetauscht werden,
sofern nicht einheitlich Klinkerpflaster verlegt wird, was aus denkmalpflegerischen
Gründen vorzuziehen wäre.
Das in den genannten Bereichen erhaltene Naturkleinpflaster ist zu erhalten bzw. bei
Sanierungsmaßnahmen an gleicher Stelle wieder einzusetzen. Neueres Beton-
steinpflaster vor Zufahrten (zum Beispiel Haus Nr. 18) sollte durch Naturkleinpflaster
ersetzt werden. Viele andere Zufahrten des Westerberges sind ebenfalls mit einer vom
Gehweg abweichenden Pflasterung kenntlich gemacht: Meist ist es Naturkleinpflaster,
an einigen Stellen sind auch Klinker im Läuferverband aufgelegt worden.
Naturkleinpflaster vor Gartentoren (keine Zufahrten) kann entfernt werden (vgl. Zugang
zu Haus Nr. 23).
b) Bismarckstraße - Kategorie B
Befund
Die Bismarckstraße bildet die nördliche Grenze des Untersuchungsgebietes. Die Bebau-
ung der Südseite grenzt durchweg an die Straßenfluchtlinie, nur im östlichen Bereich
liegen hier Vorgärten, mit Ausnahme von Haus Nr. 8 durchweg mit Einfriedung. Da-
gegen ist die Nordseite der Straße mehr von einer offenen Bauweise bzw. Vorgärten
geprägt. Die Grundstücke grenzen teils mit begrünten Mauern, teils mit Hecken an die
Straße (Abb. 26, 27, 32, 33, 34, 41-45, 56, 57, 59, 60).
Der ursprüngliche Fahrbahnbelag in Kopfsteinpflaster ist erhalten. Zur Ableitung von
Regenwasser ist der Mittelteil leicht gewölbt und fällt zu den Granitbordsteinen hin ab.
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Es sollte geprüft werden, ob unter dem Teerbelag Naturkopfsteinpflaster liegt. Sollte
dies der Fall sein, ist es aufgrund seiner historischen Aussage und optischen Qualität
freizulegen; an schadhaften Stellen wäre es (möglichst mit alten Steinen) zu erneuern.
Die Straßenbreite ist der Lage des Kopfsteinpflasters anzupassen; sollte es schmaler als
der Teerbelag sein, können die Bürgersteige verbreitert und ein Grünstreifen mit Bäu-
men angelegt werden (sofern ursprünglich vorhanden).
Falls Kopfsteinpflaster erhalten ist, sollten die Betonsteinplatten analog zu den übrigen
Straßen des Westerberges auf den Gehwegen durch Klinkerpflaster ersetzt, die
Granitbordsteine können jedoch wiederverwendet werden. Der oktogonale Plattenbelag
in der unteren Albertstraße könnte auch gegen rechteckige Platten ausgetauscht werden,
sofern nicht einheitlich Klinkerpflaster verlegt wird, was aus denkmalpflegerischen
Gründen vorzuziehen wäre.
Das in den genannten Bereichen erhaltene Naturkleinpflaster ist zu erhalten bzw. bei
Sanierungsmaßnahmen an gleicher Stelle wieder einzusetzen. Neueres Beton-
steinpflaster vor Zufahrten (zum Beispiel Haus Nr. 18) sollte durch Naturkleinpflaster
ersetzt werden. Viele andere Zufahrten des Westerberges sind ebenfalls mit einer vom
Gehweg abweichenden Pflasterung kenntlich gemacht: Meist ist es Naturkleinpflaster,
an einigen Stellen sind auch Klinker im Läuferverband aufgelegt worden.
Naturkleinpflaster vor Gartentoren (keine Zufahrten) kann entfernt werden (vgl. Zugang
zu Haus Nr. 23).
b) Bismarckstraße - Kategorie B
Befund
Die Bismarckstraße bildet die nördliche Grenze des Untersuchungsgebietes. Die Bebau-
ung der Südseite grenzt durchweg an die Straßenfluchtlinie, nur im östlichen Bereich
liegen hier Vorgärten, mit Ausnahme von Haus Nr. 8 durchweg mit Einfriedung. Da-
gegen ist die Nordseite der Straße mehr von einer offenen Bauweise bzw. Vorgärten
geprägt. Die Grundstücke grenzen teils mit begrünten Mauern, teils mit Hecken an die
Straße (Abb. 26, 27, 32, 33, 34, 41-45, 56, 57, 59, 60).
Der ursprüngliche Fahrbahnbelag in Kopfsteinpflaster ist erhalten. Zur Ableitung von
Regenwasser ist der Mittelteil leicht gewölbt und fällt zu den Granitbordsteinen hin ab.
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