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Ärztlicher Taschenkalender mit Notizbuch: ein unentbehrliches Taschenbuch für praktische Ärzte mit besonderer Rücksicht auf Universitäten, Badeärzte und Curorte — 5.1878

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Uebersicht der Gebühren-Bestimmungen für gerichtsärztliche Leistungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.70399#0090
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ßebiiiireii-Bestinimuiigsn für sericltsärxiiiclie Leistungen.
(Miiiist.-Verordn, vom 17. Febr. 1855.)

fl.| kr.

2

a) wegen Bestimmung des Wahn- oder Blödsinnes . . . 2
b) wegen Bestimmung der Heilung desselben > b.

10

4

a)

5

2

10

2

20

10

2

50

10

3
2

15
10

52’/i0
78-Ao

Für
Für

20
5

b)
Für

Im Strafverfahren.
A. Verbrechen.
Für die Untersuchung bei der Nothzucht oder bei der
Schändung
Für die Untersuchung bei der Unzucht gegen die Natur
oder bei der Kuppelei durch Verführung einer unschul-
digen Person .
Für die gerichtliche Section (Lei chen-Eröffnung)
Für die Abfassung eines abgesonderten Gutachtens ....
Für die gerichtiche Section eines Neugebornen mit Vor-
nahme der Lungenprobe
In Fällen, wo die Untersuchung an faulen Leichen vorzu-
nehmen ist, über die oben angeführte Gebühr noch . .
Für die Vornahme einer ehern. Untersuchung bei Vergif-
tungen, nebst dem Ersätze der dazu verwendeten nach
der Arzneitaxe berechneten Prüfungsmittel (> fl. 30 kr. bis

10
52V10

b) wegen Bestimmung der Heilung desselben.>
c) wegen Bestimmung der heiteren Zwischenzeit . ... J
" ' jeden folgenden nothwendigen Besuch
■ das schriftliche Gutachten, je nach der geringeren oder
grösseren Ausführlichkeit 2 fl. 10 kr. bis
Für Untersuchung wegen Gewährleistung für bestimmte
Viehkrankheiten:
I bei Schafen und anderen kleinen Thieren
von 1—5 Stück.
von 4—10 Stück
und so fort
) bei Bindern und Pferden für je 1 Stück ......
die Untersuchung bei körperlichen Verletzungen, inso-
fernc sie äusser dem Strafverfahren vorkommt ....
Für jeden erforderlichen folgenden Besuch
Für die Abgabe eines abgesonderten Gutachtens

In Civil-Rechtssachen. i
Ermittelung des ehelichen Unvermögens:
a) für die Untersuchung. |
b) für jeden hiezu nothwendigen Besuch.
c) für das schriftliche Gutachten ji
Für die Untersuchung eines an Wahn- und Blödsinn Leiden-!
den, und zwar:
 
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