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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 2
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Schwarz, Franz Joseph: Der Altar, [2.1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0018

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10

teil wir für Neubauten und Altar-Nestau-
rationen mehrere Grundsätze ab:

1. Wenigstens der Hochaltar, welcher in
einer konsekrirten Kirche ganz (Mensa und
Stipes) konsekrirt und nicht blos mit einem
Altäre portatile versehen sein muß, soll
in einer Entfernung von der Ostwand er-
richtet werden, groß genug, daß der Kon-
sekrator und die ihm dienenden Priester
und Kleriker um ihn in feierlicher Weise
herumgehen und ihn besprengen können.
Das setzt freilich wieder eine hinlängliche
Größe des Oberchores voraus, worauf schon
bei der Anlage der Kirche Rücksicht ge-
nommen werden soll.

Wir sind aber weit entfernt, zu behaup-
ten, daß die Unmöglichkeit, die au eine
Wand oder einen Pfeiler gebaute Rück-
wand des Altars zu besprengen, diese erste
Handlung im Ganzen ungiltig macht. Wir
möchten nur wünschen, daß wenigstens beim
Hochaltar immer der sichere Weg einge-
schlagen werde, so weit es möglich ist.

2. Obwohl die Tischsorm des Altars,
d. h. das Ruhen der Altarplatte ans einer
oder mehreren Säulen ohne einen mauer-
ähnlichen Stipes besonders im ersten Jahr-
tausend der christlichen Zeitrechnung nicht
selten vorkam, so entspricht doch die Sarg-
sorm des Stipes dem Ritus der Bespren-
gnng besser, als jene. Mit Recht ist sie
besonders im 2. Jahrtausend die häufigere.
Der Altar ist zwar als Bereitnngsstätte
des Brotes der Engel ein Tisch, aber zu-
erst ist er Opferstätte, Grab Christi des
Gekreuzigten mib der hl. Märtyrer, die
vor allen Andern zu jenen gehören, „deren
Leben verborgen ist in Christo mit Gott".
(Eoloss. 3, 3.) Es ist sehr zu loben und
bildet ein vortreffliches Mittel zur dekora-
tiven Behandlung des Altars, wenn vier
oder mehr Säulen die Mensa mittragen;
aber ein sargförmiger Stipes möge dabei
nicht vergessen werden, sei es, daß die
Säulen als Halbsänlen aus ihm herans-
wachsen, oder daß sie in beu ausgesparten
Winkeln des rechtwinkeligen Stipes er-
richtet sind, oder daß sie ganz frei stehen.
Wir geben diesen Kombinationen der bei-
den formen ans Gründen der künstleri-
schen Behandlung, der kräftigen, mehr mo-
numentalen und mit der Masse des Aus-
satzes besser in Einklang stehenden Gestal-
tung den Vorzug.

3. Da dasjenige, was am Altar geweiht
wird, von Stein sein muß, der Stipes aber
ebenso nothwendig der Konsekration bedarf,
wie die Mensa, so ist es vom Standpunkt
der sicheren Weihe aus unzulässig, die
Säulen von Metall herznstellen, wenn nicht
zugleich der eigentliche Fuß des Altars in
Sargsorm von Stein hergestellt ist und
licite geweiht werden kann.

4. Ein scharfes Augenmerk ist daraus
zu richten, daß bei der Erbauung eines
neuen Altars (Stipes imb Mensa) die
vier Winkel oder Ecken — die liturgische
Sprache nennt sie eornua, Hörner — genau
rechtwinkelig abgerichtet sind. Einer beson-
deren Aufsicht bedarf es darüber in dem
Falle, daß der Altarstock (Stipes) aus
Bruch- oder Backsteinen besteht und schließ-
lich mit GyPsverwnrs bekleidet wird. Die
Wasserwage soll die wagrechte Lage der
Mensa erproben. Man lasse einen neuen
Altar nicht konsekriren, bevor man sich
nicht von dem Vollzug dieser Vorsichts-
maßregeln überzeugt hat. Die folgende
Nummer wird darthnn, wie nothwendig
das ist.

5. Weil die Besprengnng des Stipes
mit dem sog. gregorianischen Wasser ein
wesentlicher Konsekrationstheil ist, so kann
man einen Altarstock nicht mehr für kon-
sekrirt halten, wenn er bei einer späteren
Neubeschaffung eines Altaraussatzes mit
Antipendien um der letzteren willen des
Verputzes beraubt oder wenn der Stein
(falls die Antipendienkonstruktion es ver-
langt) abgeschafft wird und somit die zu-
nächst besprengte Oberfläche verliert. Es
kann um so sicherer behauptet werden,
weil hiebei auch die Materie zerstört oder
entfernt wird, welche in dem letzten Theil
des Konsekrationsaktes eine eigene Weihe
empfängt, wenn nämlich der Konsekrator
die Front des Altarstipes unter dem Kreu-
zeszeichen mit Chrysam salbt. Dieser Akt
ist — angesehen den Wortlaut der dabei
zu singenden Antiphon: Conftima hoc
Deus, quocl operatus es in nobis etc.
— eine Art von Vollendung der ganzen
Konsekration und steht in einem gewissen
Parallelismus mit der die Taufe vollenden-
den Firmung, bei welcher ebenfalls die
Stirne des Getauften mit Chrysam ge-
salbt wird. Derselbe Fall tritt ein, wenn
ein nicht rechtwinkelig zugerichteter Altar-
 
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